Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Freistaat Bayern

Diese Informationen sind womöglich veraltet.

Eine aktualisierte Übersicht finden Sie hier:

Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Bayern - Informationen und Rahmenbedingungen

 

Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 „Internationaler Schüleraustausch“ heißt es:

Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung deutscher Schülerinnen und Schüler mit Schülerinnen und Schülern anderer Nationalität, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses und des Denkens in internationalen Zusammenhängen. Er trägt damit zur Völkerverständigung bei und stellt zugleich eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – insbesondere des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen – dar. Der internationale Schüleraustausch fördert die Bereitschaft, im europäischen und internationalen Kontext zu lernen und sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung und Einbindung in den schulischen Alltag in allen Unterrichtsfächern bietet er eine Chance zur schulischen Profilbildung.

Oberste Landesschulbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2, 80327 München
Telefon: 089-2186-0, Fax: 089-2186-2800

Referat V.10: Internat. schulische Zusammenarbeit, Schulische Arbeit im Ausland und Austauschmaßnahmen:
MR Thomas Mayer, Telefon: 089-2186-2345

Förderung

Internationaler Schüleraustausch

Der Bayerische Jugendring (BJR) fördert den Internationalen Schüleraustausch aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendplans des Bundes, des Deutsch-Französischen und Deutsch-Polnischen Jugendwerks.

Bayerischer Jugendring (BJR)
Postfach 20 05 18, 80005 München

Referentin für gruppenbezogenen Schüler:innen-Austausch: 
Lea Sedlmayr, Telefon: 0151-276 277 04


Förderung des internationalen Schüler*innen-Austausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 „Internationaler Schüleraustausch“ heißt es:

Generell hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den vom Bayerischen Jugendring vermittelten Schulbesuch im Ausland während der Schulzeit genehmigt. Grundlage ist die Bekanntmachung im KWMBI Nr. 5/2010 vom 26.01.2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135. Nach Erhalt der Vermittlungsbestätigung ist die Beurlaubung vom Unterricht formlos bei der Schulleitung zu beantragen. (…)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im KWMBI Nr. 5/2010 vom 26.01.2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135: Einzelaustausch (individueller Schulbesuch im Ausland)

Einzelne Schülerinnen und Schüler besuchen für mehrere Wochen oder Monate regelmäßig eine Schule im Gastland; dabei sind sie in der Regel in Familien untergebracht. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit wird nach Möglichkeit eine ausländische Schülerin oder ein ausländischer Schüler als Gast in die deutsche Familie aufgenommen. Der Einzelaustausch ist keine Schulveranstaltung.

Förderung

Individueller Schüleraustausch

Auf den Webseiten des Bayerischen Jugendrings heißt es:

Reisende können den Teilnahmebeitrag vom Solidaritätsfonds bezuschussen lassen. Mit dem Solidaritätsfonds verfolgt der BJR sein Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Jugendlichen an internationalen Maßnahmen während der Schulzeit, sowohl in Bayern als auch in unseren Partnerländern. Er dient zur Förderung jener, die aufgrund ihres sozialen Hintergrundes nur schwer oder gar keinen Zugang zu diesem besonderen Bildungsangebot haben. Ein entsprechender Antrag unmittelbar nach erfolgreicher Vermittlung unter Vorlage von Einkommensnachweisen beim BJR einzureichen. Über die Höhe der Bezuschussung zu den Teilnahmegebühren entscheidet der BJR in eigenem Ermessen.

Darüber hinaus konnten keine Fördermöglichkeiten für den individuellen Schüler*innen-Austausch ermittelt werden.

Bayerischer Jugendring (BJR)
Postfach 20 05 18, 80005 München

Sachbearbeiterin für Individuellen Schüler:innen-Austausch:
Antonia Oltmann, Telefon: 089-51458-47

Sachbearbeiterin für individuellen Schüler:innen-Austausch:
Susanne Luther, Telefon: 089-51458-48

Sachbearbeiterin für Individuellen Schüler:innen-Austausch:
Nathalie Bado-Dietrich, Telefon: 089-51458-52

Weitere Informationen und Kontakte

Bayerischer Jugendring (BJR)
Postfach 20 05 18, 80005 München

Referent für individuellen Schüler:innen-Austausch:
Matthias Flakowski, Telefon: 089-51458-49


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Durch persönliche Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Nationalität und durch vielfältige Formen des Erlebens, Lernens und Arbeitens stärkt die internationale Jugendarbeit die interkulturelle und internationale Handlungskompetenz junger Menschen sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung insgesamt.

Der Freistaat Bayern fördert die internationale Jugendarbeit im Rahmen seiner Zuständigkeit als überörtlicher Träger der Jugendhilfe gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII aus staatlichen Mitteln, die für folgende Aufgaben verwendet werden:

  • Bilaterale Programme mit überörtlicher Ausrichtung auf Basis der Absprachen des BJR mit den jeweiligen Partnerregionen,
  • Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit sowie Lehrkräften in bi- und multinationalen Veranstaltungen im In- und Ausland,
  • besondere Begegnungsformen und Projekte der Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit.

Besondere Beziehungen unterhält die bayerische Jugendarbeit zur Tschechischen Republik. Dem BJR wurde 1997 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen die Trägerschaft von Tandem – Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch übertragen. Tandem ist die zentrale Fachstelle in der Bundesrepublik Deutschland für den Jugend- und Schüleraustausch mit Tschechien. Der Freistaat Bayern hat sich verpflichtet, von den Personal- und Sachkosten für die Grundaufgaben des Koordinierungszentrums jährlich 30% zu tragen.

Internationale Jugendbegegnungen haben wesentlich zur Herausbildung einer europäischen Identität beigetragen. Die Bayerische Staatsregierung wirkt darauf hin, im Interesse der jungen Menschen in Bayern Kohärenz und Anschlussfähigkeit der jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen und Programme auf europäischer Ebene zu erreichen. Zugleich ist es der Bayerischen Staatsregierung ein wichtiges Anliegen, dass alle Umsetzungsschritte in einem Rahmen erfolgen, der die Kompetenzen der Länder achtet.

Im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung heißt es:

Durch persönliche Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Nationalität und durch vielfältige Formen des Erlebens, Lernens und Arbeitens stärkt die internationale Jugendarbeit die interkulturelle und internationale Handlungskompetenz junger Menschen sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung insgesamt. Der Freistaat Bayern fördert die internationale Jugendarbeit im Rahmen seiner Zuständigkeit als überörtlicher Träger der Jugendhilfe gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII aus staatlichen Mitteln, die für folgende Aufgaben verwendet werden:

  • Bilaterale Programme mit überörtlicher Ausrichtung auf Basis der Absprachen des Bayerischen Jugendrings (BJR) mit den jeweiligen Partnerregionen,
  • Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit sowie Lehrkräften in bi- und multinationalen Veranstaltungen im In- und Ausland,
  • besondere Begegnungsformen und Projekte der Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit.

(…) Das hohe Niveau der internationalen Jugendarbeit wie auch des internationalen Schüleraustauschs kann durch punktuelle Nachbesserungen noch optimiert werden (z. B. Erschließung neuer Partner, neue Themenfelder, stärkere Vernetzung der internationalen Jugendarbeit mit anderen Bereichen der Jugendarbeit, Erschließung neuer Teilnehmergruppen und Entwicklung von Angeboten des Schüleraustauschs, die auf die besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Mittel- und Förderschulen abgestimmt sind).

Im Positionspapier des Bayerischen Jugendrings Internationale Jugendarbeit vom 23.10.2017 heißt es:

Die Internationale Jugendarbeit (IJA) ist Teil der Jugendarbeit und damit Teil der Jugendhilfe, die ihre gesetzliche Grundlage im SGB VIII hat. Laut §11 Abs. 3 SGB VIII ist die Internationale Jugendarbeit einer von sechs Schwerpunkten der Jugendarbeit neben außerschulischer Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.

Internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Jugendarbeit in Bayern. Der Bayerische Landtag hat dies eindrucksvoll am 14. März 2017 bestätigt, indem er die Staatsregierung aufgefordert hat, zu prüfen, wie im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel und unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten der Bundesebene, z.B. aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), die Internationale Jugendarbeit weiter vertieft werden kann.

Der BJR, seine Mitgliedsverbände und seine Gliederungen unterstützen Internationale Jugendarbeit auf allen Ebenen. Gerade Jugendverbänden und Jugendringen – die oft auch Träger internationaler Maßnahmen sind – wird aufgrund ihrer staatlichen Unabhängigkeit ein großes Potenzial für die Realisierung emanzipatorischer Bildungsprozesse zugesprochen. Dies muss intensiv genutzt werden.

Internationale Jugendarbeit ist ein Bestandteil von politischer Bildung zu Demokratie und Partizipation sowie internationaler Verständigung. Heterogenität wird als Bereicherung gesehen. Ausgehend von einem diversitätsbewussten Ansatz ist es dabei Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte in der Jugendarbeit, für die Auswirkungen von Diskriminierung, Ausschluss und Hierarchisierung zu sensibilisieren und aktiv dagegen anzugehen. Unter anderem veranlassen die aktuellen gesellschaftlichen Zustände zu verantwortlichem Handeln gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie dem Einsatz für Demokratie und Menschenrechte. Dies sind Prinzipien, für die Internationale Jugendarbeit und Jugendbegegnungen jungen Menschen ein großes Lernfeld bieten. Internationale Begegnungen bieten Lernerfahrungen, die so sonst nicht zu haben sind: Gewohnte Denk- und Deutungsmuster können und sollen im Austausch gemeinsam mit anderen hinterfragt und ein kreativer Umgang mit unterschiedlichen Sicht- und Handlungsweisen gefunden werden.

Oberste Landesjugendbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9, 80797 München

Referat IV 6: Jugendpolitik, Jugendhilfe
Telefon: 089-1261-01, Telefax: 089-1261-1122

Förderung

Projekte der internationalen Jugendarbeit

In den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der internationalen Jugendarbeit zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung heißt es:

Der Bayerische Jugendring (BJR) vergibt im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der Internationalen Jugendarbeit. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Förderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). Ziel der Förderung ist es, durch Projekte und Maßnahmen internationaler Jugendarbeit die interkulturelle Handlungskompetenz von Jugendlichen zu stärken und so einen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Erhalt des Friedens zu leisten.

Gegenstand der Förderung: Projekte der internationalen Jugendarbeit, die von besonderer Bedeutung für die bayerische Jugendarbeit sind oder einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit leisten.

Bayerischer Jugendring (BJR)
Postfach 20 05 18, 80005 München
Allgemeine Informationen: www.bjr.de/themen/foerderung/weiterentwicklung-internationaler-jugendarbeit.html

Referentin für Mittel- und Osteuropa, Zentralasien
Juliane Niklas, Telefon: 089-514 58 55

Referentin für Israel
Sabine Klein, Telefon: 089-514 58 98

Weitere Informationen

Informationen des Bayerischen Jugendrings zum internationalen Austausch


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung heißt es:

Mit dem Fachprogramm „Schulbezogene Jugendarbeit“ wird seit 2007 ein neuer Schwerpunkt der Landesförderung gesetzt. Jugendorganisationen, Jugendringe und Einrichtungen der Jugendarbeit werden angeregt und unterstützt, in Kooperation mit Schulen und unter aktiver Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler Aktivitäten und Projekte der Jugendarbeit durchzuführen.

In der Rahmenvereinbarung zu Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule zwischen dem Bayerischen Jugendring und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus steht:

Im Jahr 2007 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit zwischen dem Bayerischen Kultusministerium und dem Bayerischen Jugendring geschlossen. Sie zielt darauf ab, weitere Schulen und Träger der Jugendarbeit vor Ort zur Zusammenarbeit zu ermutigen, und definiert die formalen Rahmenbedingungen hierfür näher. Kooperationen der Jugendarbeit mit Schulen können sich beispielsweise auf folgende Aktivitätsformen erstrecken:

  • Beteiligung an Projektwochen mit Klassen oder Gruppen
  • (Mit-)Gestaltung von Schullandheimaufenthalten
  • Schülertreffs an der Schule oder in unmittelbarer Nähe zur Schule (Schülercafes)
  • Seminare und Multiplikatorenschulungen für Tutoren, Schülerinnen und Schüler der Schülermitverantwortung (SMV)
  • Angebote der Pausen- und Schulhofgestaltung
  • Jugendberatung und Jugendinformation
  • Übungen, Schulungen, Unternehmungen z.B. mit erlebnispädagogischen Methoden
  • Bildungsangebote zur Entwicklung sozialer Kompetenz und zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen
  • Gruppenangebote

Im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung heißt es:

4. Schwerpunkt: Die Reformen bei den verschiedenen Schularten sowie der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten führen zu Veränderungen im Bereich der schulischen Bildung. Dieser Prozess hat zur Folge, dass sich auch die Jugendarbeit mit den außerschulischen Angeboten der Jugendverbände und offenen Jugendarbeit neu im Bildungssystem positionieren muss. Insbesondere für die verbandliche Jugendarbeit, aber auch für die offene Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Jugendtreffs) stellt sich die Frage, inwiefern sie sich auf eine engere Zusammenarbeit mit der Schule einlassen kann, ohne wesentliche Prinzipien wie Selbstorganisation, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit aufzugeben.

Den vom 141. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings im Jahr 2012 beschlossenen „15-Punkte-Plan“ zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule sieht die Bayerische Staatsregierung als geeignete Grundlage für die Klärung der damit zusammenhängenden Fragen an. Bereits vorhandene Spielräume für eine engere Zusammenarbeit sollen dabei genutzt und neue Formen der Kooperation sukzessive etabliert werden. Im Zusammenhang mit der noch nicht abgeschlossenen Fachdiskussion über Möglichkeiten der Aufwertung von informeller und non-formaler Bildung wird die Bayerische Staatsregierung nach Möglichkeiten suchen, die Bedeutung der Jugendarbeit als Ort informeller und non-formaler Bildung stärker herauszustellen.

Dem Fachprogramm für schulbezogene Jugendarbeit kommt im Zusammenhang mit der Kooperation von Jugendhilfe und Schule neben der Jugendsozialarbeit an Schulen (siehe Kapitel 5) besondere Bedeutung zu. Zudem unterstützt es die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, die Schule stärker zu öffnen und außerschulische Partner zu gewinnen. Die Bayerische Staatsregierung wird die Ausstattung mit Fördermitteln unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage prüfen.

Oberste Landesschulbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2, 80327 München
Telefon: 089-2186-0, Fax: 089-2186-2800

Förderung

Schulbezogene Jugendarbeit

Grundlage der Förderung sind die Förderrichtlinien Fachprogramm Schulbezogene Jugendarbeit:

Seit dem Jahr 2007 unterstützt der Bayerische Jugendring Träger der Jugendarbeit mit einer Projektstelle zur Fachberatung, um schulbezogene Jugendarbeit umzusetzen. Dieses Angebot baut auf den Erfahrungen des Modellprojektes „Jambus“ (2003-2006) auf. Seit September 2008 werden solche Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Fachprogramms „Schulbezogene Jugendarbeit“ mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert, die vom Bayerischen Jugendring verwaltet werden. Jugendorganisationen, Jugendringe und Einrichtungen der Jugendarbeit sollen damit angeregt und unterstützt werden, in Kooperation mit Schulen schulbezogene Jugendarbeit als einen Schwerpunkt der Jugendbildung (§ 11 SGB VIII) umzusetzen und weiterzuentwickeln. Kennzeichen schulbezogener Jugendarbeit ist es insbesondere, dass die Schülerinnen und Schüler in Vorbereitung und Durchführung einbezogen werden.

Gefördert werden unter anderem Einzelmaßnahmen und Projekte, die die Förderung der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern verfolgen und hierbei die Vermittlung sozialen Lernens sowie die Vermittlung von Orientierungen für die individuelle Lebensführung in den Mittelpunkt stellen. Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings und die anerkannten Jugendbildungsstätten in Bayern. Weiterhin antragsberechtigt sind andere freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, einschließlich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sofern der Antrag Einzelmaßnahmen und Projekte für deren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Gegenstand hat.

Bayerischer Jugendring (BJR)
Postfach 20 05 18, 80005 München

Referentin für schulbezogene Jugendarbeit:
Eva Schubert, Telefon: 089-51458-65


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018