Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Sachsen-Anhalt

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des Internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt besagt:

(2) In Erfüllung dieses Auftrages ist die Schule insbesondere gehalten, (…) die Schülerinnen und Schüler zu Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung zu erziehen sowie zu befähigen, die Bedeutung der Heimat in einem geeinten Deutschland und einem gemeinsamen Europa zu erkennen.

In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften heißt es:

1. Grundsätze und Förderabsichten
Das Kultusministerium fördert den internationalen Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt [...] sowie des im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt [...] verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. Ziel ist dabei die Entwicklung von interkultureller, internationaler, Europa- und Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
(…)
Der internationale Schüleraustausch dient vorwiegend dem Ziel, internationale Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen, landeskundliche Kenntnisse zu vermitteln, Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, die Motivation zum Fremdsprachenerwerb zu erhöhen sowie interkulturelle Kompetenz zu fördern. Die Austauschmaßnahmen finden auf der Grundlage von Schulpartnerschaften statt und folgen dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Sie beinhalten die Komponente der Begegnungen am Ort des Partners und die Begegnungen mit dem ausländischen Partner am eigenen Ort.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg
Referent für EU- und internationale Bildungsangelegenheiten im Schulbereich
Dr. Uwe Birkholz
Telefon: 0391-567-3645
Fax: 0391-567-3626

Förderung

Internationale Schulaustauschmaßnahmen

Die Förderung von Schulaustauschmaßnahmen wird über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften geregelt.

Auszug aus der Richtlinie

 

2. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
Das Kultusministerium gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1.2.2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 29. 9. 2009, MBl. LSA S. 743) Zuwendungen zur Durchführung internationaler Schulaustauschmaßnahmen, an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht und die ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
(…)

Die Austauschmaßnahmen finden auf der Grundlage von Schulpartnerschaften statt und folgen dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Sie beinhalten die Komponente der Begegnungen am Ort des Partners und die Begegnungen mit dem ausländischen Partner am eigenen Ort.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Gegenstand der Förderung
Internationale Schulaustauschmaßnahmen sind schulische Veranstaltungen. Die Zuwendung erfolgt für die daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Schulen in Sachsen-Anhalt.

Gegenstand der Förderung sind
a) bei Begegnungen am Ort des Partners im Ausland die Kosten für die An- und Abreise sowie zur Programmrealisierung (z. B. Veranstaltungen, Fahrtkosten vor Ort) sowie für Unterkunft und Verpflegung, soweit diese nicht vom ausländischen Partner oder Dritten übernommen werden,
b) bei Begegnungen am eigenen Ort die Kosten zur Programmrealisierung (Fahrtkosten vor Ort, Veranstaltungskosten, Kosten für Projektmaterial), im Ausnahmefall Kosten für Unterbringung und Verpflegung soweit diese in Jugendherbergen oder Schullandheimen erfolgt.

Für begleitende Lehrkräfte ist eine Förderung ausgeschlossen, ebenso für Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z. B. Landesjugendamt, ARGE) gehören. Die Reisekosten der die Schülergruppen begleitenden Lehrkräfte werden nach Maßgabe der für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt geltenden reisekostenrechtlichen Regelungen erstattet.
(…)

4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Träger oder Schulfördervereine (e. V.) von Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt.

5. Zuwendungsvoraussetzungen
Für die Gewährung einer Zuwendung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a)    die Begegnung findet im Rahmen einer längerfristig angelegten Schulpartnerschaft statt oder dient der Anbahnung einer Schulpartnerschaft;
b)    Hauptbestandteil des Programms sind neben landeskundlichen Aspekten gemeinsame pädagogisch orientierte Veranstaltungen, gemeinsamer Unterricht oder Projektarbeit;
c)    die Unterbringung erfolgt in der Regel auf der Basis von Gegenseitigkeit in Gastfamilien;
d)    die Begegnung dauert mindestens vier Tage (An- und Abreisetag gelten als ein Tag);
e)    die Gruppengröße sollte mindestens zehn Schülerinnen und Schüler betragen, bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern mindestens fünf;
f)    die förderfähige Gruppengröße wird auf maximal 30 Schülerinnen und Schüler pro Begegnung begrenzt.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06102 Halle/ Saale
Telefon: 0345-514-0
Referat 24:
Britta Grinda
Telefon: 0345-514-1968

Weitere Informationen und Kontakte

Förderprogramme des Bildungsserver Sachsen-Anhalt

Austauschprogramme auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt

Webseiten der Landesregierung zu Internationaler Bildung


Förderung des Internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Zuschüsse für den individuellen Schüler_innenaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.

Weitere Informationen und Kontakte

Förderprogramme des Bildungsserver Sachsen-Anhalt

Austauschprogramme auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt

Webseiten der Landesregierung zu Internationaler Bildung

Über die Möglichkeiten der Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Sachsen-Anhalt informiert das Faltblatt
„Für ein Schuljahr ins Ausland – so geht’s in Sachsen-Anhalt!“ des AJA.
(Diese Materialien mit Stand 2013 werden derzeit aktualisiert. Bitte wenden Sie sich auch an die Geschäftsstelle des AJA.)


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

In einem Merkblatt zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen der Landesregierung heißt es:

Sachsen-Anhalt ist ein weltoffenes Land. Der Austausch von Wissen und Erfahrungen über Länder- und Kulturgrenzen hinweg trägt dazu unmittelbar bei. Gerade Jugendliche sollten sich anderen Ländern und Kulturen öffnen, um einerseits den eigenen Horizont zu erweitern und sich andererseits Perspektiven in einer zunehmend globaler werdenden Welt zu eröffnen. Durch internationale Jugendbegegnungen wird das Verständnis für andere Mentalitäten gestärkt, werden Erfahrungen ausgetauscht und Chancen eröffnet, Sachsen-Anhalt weiter positiv zu entwickeln. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt daher im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen nichttouristischen Charakters.

In den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes steht:

2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sollen die persönliche Begegnung junger Menschen aus oder in verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe über Grenzen hinweg ermöglichen. Die jungen Menschen sollen durch diese Erfahrungen die Situation im eigenen Land und im Ausland besser einschätzen lernen sowie Toleranz und Verständnis gegenüber dem Andersartigen und Fremden entwickeln können. Der Erwerb internationaler Kompetenz ist dabei ebenso Ziel wie die umfassende Bildung der Persönlichkeit des jungen Menschen.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Arbeit, und Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg
Postanschrift: Postfach 39 11 55
Abteilung 4: Familie, Referat: Jugend
Referatsleitung
Telefon: 0391-567-4001
E-Mail: [email protected]

Förderung

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit

In den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes steht:

2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
(…)
Gefördert werden können:
a) bilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen aus Deutschland und aus dem Ausland,
b) Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste sowie Seminare und andere Veranstaltungen mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm,
c) multilaterale Jugendbegegnungen,
d) internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit.

Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen im Ausland ohne Partnerorganisation oder mit überwiegend jugendhilfefremdem Charakter (z. B. Wettkämpfe, Konzertreisen) oder touristischer Ausrichtung.

Das Referat Kinder und Jugend des Landesjugendamts ist Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich der internationalen Jugendbegegnung sowie der Projektförderung. Die Fördermöglichkeiten und -kriterien des Landesjugendamts Sachsen-Anhalt orientieren sich an der Richtlinie des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06122 Halle
Abteilung 5 Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung
Referat 501 - Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Referatsleitung
Telefon: 0345-514-1625

Übersicht über die Ansprechpartner*innen

Förderbereich: Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendlichen (juleica): Telefon: 0345-514-1633

Projektförderung internationale Jugendarbeit: Telefon: 0345-514-1723


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt legt eine Zusammenarbeit von Schulen mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe nahe:

§1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (...)
(4a) Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit Einrichtungen der Familienbildung und den Familienverbänden sowie Trägern der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen sowie Sport- und anderen Vereinen zusammen. Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen abschließen. Die Schulträger können auf Wunsch der Schulen den Kooperationspartnern Räume und technische Ausstattung zur Nutzung überlassen.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg
Telefon: 0391-567-01 (Zentrale)
Fax: 0391-567-3626

Förderung

In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote heißt es:

1. Vorbemerkungen
Der Auftrag der Schule, jedem jungen Menschen eine seinen Begabungen, seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechende fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung angedeihen zu lassen, erfordert es, über den Fachunterricht hinaus Schülerinnen und Schülern Angebote zur Mitgestaltung und Mitwirkung in den unterschiedlichsten Projekten, z.B. in den Bereichen Kultur, Technik, Ökologie, Gesundheit, Geschichte, Politik, Soziales zu unterbreiten. Die vorliegende Richtlinie bietet die Möglichkeit der Förderung von Projekten der Schulprogrammgestaltung.
(…)

2.2 Gegenstand der Förderung
2.2.1 Grundsätzlich sind solche Projekte zuwendungsfähig, die
a) konkrete inhaltliche oder organisatorische Bezüge insbesondere zur unterrichtlichen Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule aufweisen,
b) als Bestandteil der Schulprogrammarbeit konzipiert sind und
c) eine Nachnutzung auch durch andere Schulen ermöglichen (Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit).
Darüber hinaus können Vorhaben gefördert werden, die überregionale Bedeutung zu einem der in Buchstaben a bis g genannten inhaltlichen Schwerpunkte besitzen.

Die Vernetzung mit anderen Förderbereichen (z. B. der Kultur, der Jugendhilfe, Verbänden der Umwelterziehung oder der Entwicklungszusammenarbeit) ist anzustreben mit dem Ziel, zusätzliche Wirkungspotenziale für die Schulgestaltung in der Region zu entfalten.

2.2.2 Inhaltlich werden vorrangig Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten gefördert:
a) Demokratie- und Friedenserziehung,
b) Medienbildung/ -erziehung,
c) Kulturelle Bildung,
d) Historische Bildung,
e) Gesundheitsförderung,
f) Ökologische Bildung,
g) Ökonomische Bildung.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/ Saale
Referat 22, Telefon: 0345-514-1502

Weitere Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.

Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018