Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Rheinland-Pfalz

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Laut Schulgesetz für Rheinland-Pfalz liegen Schulpartnerschaften und die Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern im Benehmen der Schulen. Die Eltern müssen dabei beteiligt werden (SchulG § 40).

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Rheinland-pfälzische Schulen unterhalten Schulpartnerschaften mit Schulen in der ganzen Welt. Über 1300 bestehende Schulpartnerschaften sind registriert. Das Ministerium unterstützt Schulpartnerschaften und Schülerbegegnung.

und an anderer Stelle:

Für Rheinland-Pfalz hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn in Belgien, Luxemburg und Frankreich sowie der Schweiz traditionellerweise eine besondere Bedeutung. Ziel der Landesregierung ist es, die Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie-Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens sowie den deutsch-französisch-schweizerischen Oberrhein zu einer europäischen Modellregion fortzuentwickeln. Auch im Bildungsbereich werden diese Ziele durch zahlreiche Projekte der Zusammenarbeit von Schulen, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern verfolgt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat Internationale Vereinbarungen und Dokumente unterzeichnet, die auch für Schulpartnerschaften relevant sein können:
Frankreich (Elsass und Burgund), Polen (Oppeln), Tschechien (Mittelböhmen) = das Vierernetzwerk (Burgund, Oppeln, Mittelböhmen, Rheinland-Pfalz),
Luxemburg, Vereinigte Staaten (South Carolina), China (Fujian), Ruanda und Israel

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung
Referat 9422 C
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Katja Bewersdorf, Telefon: 06131–16-4185
Heiko Stahl, Telefon: 06131-16-2877

Förderung

Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern

Laut Verwaltungsvorschrift „Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern“ des Ministeriums für Bildung und Kultur werden Schülerbegegnungsmaßnahmen an Partnerschulen im Ausland auf Antrag gefördert.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
Abteilung 3 - Schulen und Kultur
Vorzimmer: Agnes Becker, Telefon: 0651-9494-301

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Nachbarregionen

Informationen zu allen Fördermöglichkeiten für Schulpartnerschaften

Das Ministerium für Bildung betreibt einen Bildungsserver, der über den Schüleraustausch, Auslandsaufenthalte, europäische und internationale Bildungsprogramme und Vereinbarungen sowie über Möglichkeiten, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln informiert.


Förderung des internationalen Schüler*innenaustauschs (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten der Landesregierung werden vielfältige Informationen zu Möglichkeiten des individuellen Schüler*innenaustauschs gegeben. Hier heißt es:

Informationen für Schülerinnen und Schüler zu Schüleraustausch, Auslandsaufenthalten, Praktika
Eine sinnvolle Ergänzung des schulischen Sprachunterrichts und ein wichtiger Beitrag zum Verständnis anderer Kulturen kann durch einen Schüleraustausch oder Sprachaufenthalt im Ausland geleistet werden.

Neben den von den Schulen selbst organisierten Austauschmaßnahmen gibt es eine Reihe von gemeinnützigen und kommerziellen Anbietern auf dem Markt.

Ministerium für Bildung
Referat 9422 C
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Heiko Stahl, Telefon: 06131-16-2877

Förderung

Zuschüsse für den individuellen Schüler*innenaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.

Stipendien und mögliche öffentliche Zuschüsse finden sich auf der Informationsseite für Schülerinnen und Schüler zu Schüleraustausch, Auslandsaufenthalten, Praktika.

Weitere Informationen und Kontakte

Merkblatt des Ministeriums zu Auslandsaufenthalten im Allgemeinen

AJA - Flyer zum Thema „Für ein Schuljahr ins Ausland - so geht's in Rheinland-Pfalz" (2013)


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Jugendförderungsgesetz werden internationale Begegnungen als Teil der Jugendarbeit erwähnt.

§ 2 - Jugendarbeit
(…)
(3) Jugendarbeit orientiert sich hinsichtlich ihrer Inhalte und Formen an den Interessen und lebensweltlichen Bezügen junger Menschen. Sie findet statt als mobile Arbeit oder in Einrichtungen. Sie umfasst insbesondere Jugendbildung, Freizeitangebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Jugendinformation und Angebote für besondere Gruppen von jungen Menschen. Zu den Aufgaben der Jugendarbeit gehört auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (…)

(6) Jugendarbeit soll interkulturell ausgerichtet sein. Ihre Angebote sollen sich gleichermaßen an deutsche und ausländische junge Menschen richten und zum Abbau von Vorurteilen und zu gegenseitigem Verständnis beitragen.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Telefon: 06131-16-0
Fax: 06131-162878
E-Mail: [email protected]

Abteilung Familie Kinder und Jugend
Ansprechpartner/Abteilungsleiter: Klaus Peter Lohest, Telefon: 06131-16-2090

Förderung

Im Landesjugendplan Rheinland-Pfalz - Förderungsmittel 2016 - 2018 - „Internationale Jugendarbeit“ ist eine Förderung vorgesehen, ebenso in einer Übersicht des Landesjugendamtes.

In der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 heißt es:

2.1 Gefördert werden Maßnahmen der Politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sozialen Bildung mit mindestens je sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmern. (...)
Gefördert werden Träger sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz. Wenn überwiegend Personen aus Rheinland-Pfalz teilnehmen, können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Ländern gefördert werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Staaten können mit bis zu 20 v.H. berücksichtigt werden, wenn es sich nicht um eine Maßnahme handelt, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes förderbar ist.

Maßnahmen in anderen Staaten können gefördert werden, wenn sie nicht aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes förderbar sind.“

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Das Land Rheinland-Pfalz unterhält internationale Partnerschaften mit:

  •  Burgund / Frankreich

  • Woiwodschaft Oppeln / Polen

  • Mittelböhmen / Tschechische Republik

  • Region Saar-Lor-Lux

  • Fujian / China

  • Iwate / Japan

  • Ruanda

  • South Carolina / USA

Zur Unterstützung dieser Partnerschaften stehen Landesmittel zur Verfügung, mit denen analog zum Kinder- und Jugendplan des Bundes internationale Maßnahmen gefördert werden können. Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden, die zentral über Bundes- oder Landesverbände organisiert sind oder die durch das Deutsch-Französische - bzw. das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert werden können.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
Referat 31: Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe, Landesjugendhilfeausschuss, Jugendbehörden, Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeplanung
Leitung: Sybille Nonninger

Jugendförderung: Julia Müller-Muth, Telefon: 06131-967-428

Fachberatung Jugendarbeit: Rudi Neu, Telefon: 06131-967-263

Fachberatung Jugendarbeit: Stefanie Diekmann, Telefon: 06131-967-451

Weitere Informationen und Kontakte

Zu Fragen der Antragstellung beraten:

Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Abteilung Kinder und Jugend
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Hans-Peter Bollinger, Telefon: 06131-16-2031

Referat 24 - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willi-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
Kerstin Hoffmann, Telefon: 0651-9494880


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Schulgesetz für Rheinland-Pfalz heißt es:

§ 19 Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen
(…) Die Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben

  1. mit den Trägern und Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Rahmen der Schulsozialarbeit, mit den Kindertagesstätten und in den lokalen Netzwerken nach § 3 des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit,
  2. mit anderen außerschulischen Einrichtungen und Institutionen, deren Tätigkeit für die Lebenssituation junger Menschen wesentlich ist, insbesondere mit anderen Bildungseinrichtungen und Betrieben, zusammen.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Johannes Jung, Telefon: 06131-16-2819

Im Landesjugendplan Rheinland-Pfalz - Förderungsmittel 2016 - 2018 sind folgende Posten vorgesehen:

  • Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen - Honorare und Vergütungen im Rahmen der Gewalt- und Extremismusprävention, Demokratieerziehung und historisch-politische Bildung
  • Förderung des europäischen Gedankens, insbesondere an Schulen, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Europa-Angelegenheiten

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Abteilung 73 Familie, Kinder und Jugend
Referat 738 - Jugendpolitik, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit Kinder- und Jugendplan, Leitstelle für Partizipation
Referatsleitung: Lucia Stanko, Telefon: 06131-16-4495

Förderung

In der Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und des Landesjugendamtes (Stand: Mai2018) sind keine Mittel für Kooperationen vorgesehen.

Weitere Informationen und Kontakte

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
Referat 31: Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe, Landesjugendhilfeausschuss, Jugendbehörden, Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeplanung
Leitung: Sybille Nonninger

Jugendförderung: Julia Müller-Muth, Telefon: 06131-967-428

Fachberatung Jugendarbeit: Rudi Neu, Telefon: 06131-967-263

Fachberatung Jugendarbeit: Stefanie Diekmann, Telefon: 06131-967-451

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Ganztagsschule. Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 14. Juli 2003)


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018