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Aus der Bildungspolitik

Corona-Hilfen für gemeinnützigen Schüleraustausch: Anträge im Sonderprogramm des BMFSFJ möglich

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Hilfen zur Unterstützung gemeinnütziger Träger, darunter für Jugend- und Schüleraustausch, können jetzt beantragt werden

Das Sonderprogramm des Bundes soll den Weiterbetrieb von Jugendherbergen, Schullandheimen und Bildungsstätten in Corona-Zeiten sicherstellen. Es bietet aber auch Hilfen für gemeinnützige anerkannte freie Träger der Kinder– und Jugendhilfe, die langfristige (über 6-monatige) internationale Jugend- und Schüleraustausche oder Workcamps anbieten. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnete eine entsprechende Förderrichtlinie. Eine Antragstellung für Träger von Schüler- und Jugendaustauschen ist seit 1. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 möglich.

Die Gelder des Sonderprogramms waren am 2. Juli vom Deutschen Bundestag zur Finanzierung des Konjunkturpakets beschlossen worden, um die Folgen der Corona-Pandemie für Deutschland aufzufangen. Explizit waren dabei auch Unterstützungen für den Schüleraustausch vorgesehen.

Auf der entsprechenden Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) heißt es:

„Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext coronabedingter Einnahmeausfälle [können] als freiwillige Zahlung gewährt werden [...], wenn gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Übernachtungsangeboten sowie gemeinnützige und als Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannte Einrichtungen und Organisationen des längerfristigen internationalen Jugendaustausches erhebliche Einnahmeausfälle erlitten haben.“

Für den internationalen Schüleraustausch relevant ist Teil B der Förderrichtlinie:

„Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die als freie Träger der Kinder– und Jugendhilfe anerkannt sind, unabhängig von Ihrer Rechtsform, die mit langfristigen (länger als 6-monatigen) internationalen Jugendaustauschen oder Workcamp Angeboten (In und Out-Maßnahmen), dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind."

Zu Teil B der Förderrichtlinie ist eine Antragstellung ab dem 1. Dezember 2020 und bis zum 15. Januar 2021 möglich.
Siehe Links.