Fördermöglichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Freie und Hansestadt Hamburg

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Hamburgischen Schulgesetz heißt es:

§ 2 - Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(1) Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken,

  • ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen,
  • an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten.“

Internationale Schülerbegegnungen, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche gelten als Schulfahrten (vgl. Richtlinien für Schulfahrten vom 20. April 2016, Pkt. 7: Finanzierung, Abrechnung sowie Pkt. 10: Beförderung).

Oberste Landesschulbehörde
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg
Telefon: 040-42863-0

Kontakte und Ansprechpersonen

Förderung

Austauschfahrten

Die Behörde für Schule und Berufsbildung stellt Haushaltsmittel für Austauschfahrten zur Verfügung.

In den Richtlinien für Schulfahrten heißt es:

Um finanzielle Härten zu vermeiden, kann eine Schule zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewähren oder für die finanzielle Unterstützung in Härtefällen Zuschüsse bei der Behörde beantragen, sofern die Sorgeberechtigten ihre Reisekosten nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen.

Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Dr. Jochen Schnack, (Referatsleitung, KMK-Beauftragter für das Auslandsschulwesen, Auslandsreferent), Telefon: 040-42863-2247

Weitere Informationen und Kontakte

Merkblatt „Schulpartnerschaften, Einrichtung, Planung, Organisation und Durchführung von Schulpartnerschaften

Alle Richtlinien zu Schulfahrten, Schüleraustausch finden sich gesammelt auf www.schulrechthamburg.de (vgl. Punkt 1.7 Schulfahrten, Schüleraustausch).


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Eine Förderung aus Landesmitteln konnte nicht ermittelt werden.

Auf der Internetseite der Behörde heißt es:

Die Behörde verfügt weder über individuelle Angebote für den Austausch einzelner Schüler und Schülerinnen noch kann sie im Rahmen der für Behörden geltenden Wettbewerbsbestimmungen Empfehlungen für Nichtregierungsorganisationen, die Austausch, Auslandsaufenthalte oder Sprachreisen für Schüler und Schülerinnen offerieren, geben oder etwa für die Qualität der Angebote Garantien übernehmen.

Weitere Informationen und Kontakte

Schullaufbahnberatung hinsichtlich individuellen Auslandsschulbesuchs von Schülerinnen und Schülern:

Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Bildung (B 32-03)
Hamburger Straße 31 (Raum 1425), 22083 Hamburg
Lothar Beckmann, Telefon: 040-42863-3111


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten des Hamburger Senats heißt es:

Hamburg fördert Jugendaustauschprogramme auf der Grundlage des Hamburger Landesförderplans „Familie und Jugend“.

Oberste Landesjugendbehörde
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Leitung: Dr. Herbert Wiedermann, Telefon: 040-42863-2504

Förderung

Maßnahmen internationaler Jugendarbeit sind ein Schwerpunkt im Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien Hansestadt Hamburg (LFP Teil I, 3). Grundlage für die Förderung ist der Landesförderplan 2017 bis 2021:

Bestimmungen des Landesförderplans

 

Fördermöglichkeiten für Jugendverbände und andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe werden in Teil II, 2.3.3 benannt. Der Landesförderplan „Familie und Jugend“ umfasst Förderprogramme für Bereiche der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit (entsprechend SGB VIII; §11), die überregional, nicht in den Bezirken gefördert werden. Weitere Fördermöglichkeiten für Jugendhilfeträger bestehen im Einzelfall bei der Durchführung von internationalen Projekten im Kontext bestehender Städtepartnerschaften. Planungsanmeldungen erfolgen über das Landesjugendamt.

Im Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien Hansestadt Hamburg 2017 bis 2021 heißt es:

3 Internationale Jugendarbeit
3.1 Allgemeine internationale Jugendarbeit und Begegnung

Internationale Jugendarbeit soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch in der Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe über die Grenzen hinweg ermöglichen. Internationale Jugendarbeit soll junge Menschen befähigen, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen. (…)

Gefördert werden Maßnahmen mit europäischen Partnerländern und Maßnahmen mit Partnerländern außerhalb Europas. Besondere Berücksichtigung erfahren Austauschprogramme im Rahmen bestehender Städtepartnerschaften. (…)

Antragsberechtigt sind:

  • Hamburger Jugendverbände, die nicht über die Möglichkeit verfügen, über einen Bundes- bzw. Dachverband Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zu beantragen,
  • Jugendgruppen, die von einem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe eigens zum Zwecke einer Begegnung zusammengestellt werden oder sich selbst organisieren und keine andere Förderung erhalten.
  • Jugendverbände haben abweichend die Möglichkeit eine Förderung entsprechend Position 2.3.3 im Teil II des Landesförderplans zu beantragen. Dabei gelten die gleichen Fördersätze.

(…)
3.4 Beteiligung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien an internationalen Jugendbegegnungen

Zur Vermeidung von Ausgrenzungen junger Menschen aus einkommensschwachen Familien werden für internationale Jugendbegegnungen für Hamburger Teilnehmende zusätzliche Mittel gewährt, wenn die Jugendbegegnung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder aus dem Landesförderplan gefördert wird.

Antrags- und Bewilligungsstelle
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

Leitung: Dr. Herbert Wiedermann, Telefon: 040-42863-2504

Sachgebiet Jugendverbandsarbeit und internationale Jugendarbeit:
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg

Rainer Schwart, Telefon: 040-42863-3850

Andrea Krieger, Telefon: 040-42863-2980

Weitere Informationen und Kontakte

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Merkblatt: Förderkriterien, Förderbeträge, Antragsverfahren

Auszug aus dem Landesförderplan 2017 bis 2021 „Familie und Jugend"

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Projektförderung für eine Maßnahme der internationalen Jugendarbeit

Anlage zum Antrag auf Förderung einer Maßnahme der internationalen Jugendarbeit

Hamburger Netzwerk Internationale Jugendarbeit

Im Hamburger Netzwerk Internationale Jugendarbeit tauschen sich Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte aus, die von Hamburg aus internationale Austauschprojekte mit Kindern und Jugendlichen erfolgreich auf den Weg gebracht haben oder in Zukunft Projekte auf den Weg bringen möchten. Das Netzwerk dient zum fachlichen Austausch, zur Weiterentwicklung der Arbeit und zum voneinander Lernen.

Wir arbeiten daran, Internationale Jugendarbeit als attraktive und wirkungsvolle Ergänzung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil bekannt zu machen, potentielle Akteure anzustecken, Know-how ohne große Umwege zu teilen und Unterstützungssysteme zu etablieren, welche die überwiegend ehrenamtlich geleistete internationale Jugendarbeit weiter voranbringt.

Das Hamburger Netzwerk Internationale Jugendarbeit wird von einigen etablierten Akteuren mit Unterstützung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zusammengehalten. Interessierte sind immer willkommen!


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)

Im Hamburgischen Schulgesetz gibt es keine Erwähnung von Kooperationen zwischen Schule und Jugendarbeit.

§ 78a sieht berufsbezogene „Lernortkooperationen“ an staatlichen berufsbildenden Schulen vor. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen fördern und durch Absprachen die Qualität der Berufsausbildung weiterentwickeln.  

Oberste Landesschulbehörde
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg
Telefon: 040-42863-0

Förderung

Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe (ProRegio)

Es gibt ein Projekt Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe (ProRegio):

Gemeinschaftsprojekt der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). ProRegio stellt Mittel zur Verfügung, um gemeinsame, innovative Projekte von Schule und Jugendhilfe – insbesondere im Rahmen Offener Kinder- und Jugendarbeit – zu unterstützen.

Kontaktpersonen für die Anträge

Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Michael Goedeke (BSB), Telefon: 040-42863-2699

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt

Petra Reimer (BASFI), Telefon: 040-42863-5495

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)

Der Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien Hansestadt Hamburg nennt kein Förderprogramm speziell für Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule.

Im Abschnitt über die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft“ (1.5 S. 18) werden Schülerinnen und Schüler neben anderen als Zielgruppe genannt für den Fall, dass es „… sich um Kooperationsprojekte mit Schulen im Stadtteil handelt“.

Eine Kooperation zwischen Schulen und Jugendhilfe wurde für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen „mit besonders herausforderndem Verhalten“ verabredet  und eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen: „Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“

Oberste Landesjugendbehörde
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Leitung: Dr. Herbert Wiedermann, Telefon: 040-42863-2504

Weitere Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018