Fördermöglichkeiten des Saarlandes

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Saarland

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulordnungsgesetz des Saarlandes erwähnt keine internationalen Kontakte von Schulen.

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Das Saarland fördert zurzeit 300 Schulpartnerschaften mit 32 Ländern. Die meisten Kontakte bestehen mit Frankreich.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-00, Fax: 0681-501-7500
E-Mail: [email protected]

Förderung für Begegnungen mit ausländischen Partnern

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Das saarländische Ministerium für Bildung vergibt Zuschüsse für Begegnungen von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern des Saarlandes mit ihren ausländischen Partnern. Bevorzugt bezuschusst wird der Austausch mit Frankreich, Osteuropa und Israel. Besondere Fördermöglichkeiten gibt es auch für den Austausch mit der englischen Grafschaft Leicestershire. Darin eingeschlossen sind Aufenthalte im Schullandheim von Quorn Hall. Mit dieser Grafschaft unterhält das Saarland eine Regional-Partnerschaft seit 1976.

Der grenznahe Austausch mit der Partnerregion Lothringen wird auf vielfältige Weise unterstützt. Zum Beispiel

  • die Erstbegegnung von Grundschulklassen im Zusammenhang mit dem Programm „Lerne die Sprache des Nachbarn“,
  • der Austausch von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 8 und 9 der Gymnasien, die im Rahmen des „Robert-Schuman-Programms“ jeweils zwei Wochen in der Familie und Schule des Partners verbringen,
  • der Austausch von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren des Saarlandes mit der Académie Nancy-Metz.

Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken
Referat E4 - Internationale kulturelle Zusammenarbeit, EU-Angelegenheiten, Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit, kulturelle Sonderveranstaltungen
Uschi Macher, Telefon: 0681-501-7297

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen zur Förderung von Schulbegegnungen (unter anderem Antragsformulare)

Antragsformular auf Zuschuss zur Begegnung mit einer Partnerschule


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulordnungsgesetz des Saarlandes erwähnt keine Erklärungen zum internationalen individuellen Schüler*innenaustausch.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-00, Fax: 0681-501-7500
E-Mail: [email protected]

Förderung

Das Schulordnungsgesetz des Saarlandes erwähnt keine Unterstützung des internationalen Schüler*innenaustauschs.

Schuman-HERBST 2 Wochen-Programm 2018

Im Rahmen des SCHUMAN-Programms organisiert das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur gemeinsam mit den Schulbehörden der Großregion für Schülerinnen und Schüler der derzeitigen Klassenstufen 7 und 8 (im Schuljahr 2017-18) an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen einen individuellen Schüleraustausch in Frankreich, Luxemburg oder Belgien.

Die Institutionen, die das SCHUMAN-Programm durchführen, sind das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur, die Académie de Nancy - Metz, das Ministerium der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens, das Erziehungsministerium des Großherzogtums Luxemburg und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland - Pfalz. Diese Institutionen haben es sich zum Ziel gesetzt, für die in das Programm aufgenommenen Schüler innen und Schüler Partner zu finden und den Schulbesuch in einer der Partnerregionen zu ermöglichen. Sie sind keine Vertragspartner der Teilnehmer innen und Teilnehmer am SCHUMAN - Programm. Die Institutionen, die das SCHUMAN - Programm durchführen, beraten bei Fragen und Problemen, die den Programmablauf betreffen. (…)

Eine Übernahme von Kosten durch die durchführenden Institutionen ist in keinem Falle möglich.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-00, Fax: 0681-501-7500
E-Mail: [email protected]

Referat E4 - Internationale kulturelle Zusammenarbeit, EU-Angelegenheiten, Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit, kulturelle Sonderveranstaltungen
Uschi Macher, Telefon: 0681-501-7297


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Grundlage für die Förderung Internationaler Jugendarbeit ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Saarlandes.

Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz

 

Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit sind darin als Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendarbeit ausgewiesen. Laut §4 können Bildungsmaßnahmen (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 bis 3), Freizeiten sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden.

(5) Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendarbeit sind insbesondere

  1. Kinder- und Jugendarbeit mit allgemeinen, politischen, gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und technischen Bildungsinhalten,
  2. Kinder- und Jugendarbeit zum Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligungen,
  3. Kinder- und Jugendarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen,
  4. kulturelle Kinder- und Jugendarbeit,
  5. arbeitsweltbezogene Jugendarbeit,
  6. Kinder- und Jugendarbeit in Geselligkeit, Spiel und Sport,
  7. Kinder- und Jugenderholung,
  8. Jugendberatung und
  9. internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit bleibt für die Entwicklung neuer Aufgabenbereiche offen. Die Aufgabenbereiche stehen in einem Zusammenhang und sind vielfach miteinander verbunden.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken
Abteilung C Jugend, Senioren, Familien und Frauen
Referat C4 - Jugend- und Familienpolitik
Telefon: 0681-501-3322

Förderung für internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit

Maßnahmen im Bereich der internationalen und interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit im außerschulischen Bereich können durch die Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz gefördert werden.

Auszug aus der Richtlinie

 

E. Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit (§ 1 Abs. 5, Nr. 9 KJFG)

1.Gegenstand der Förderung
Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit im außerschulischen Bereich soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch in der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe über die nationalen Grenzen hinweg ermöglichen.

2. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden:

a) bi - und multilaterale Kinder- und Jugendbegegnungen im außerschulischen Bereich, bei denen

  • die Zahl der Begegnungen im Ausland nach Möglichkeit der Zahl der Begegnungen in Deutschland entsprechen soll
  • die jeweiligen Gruppengrößen ausgewogen sind
  • das Programm von den Partnern gemeinsam und rechtzeitig vorbereitet wurde und Aufschluß über die Zielgruppe, die Lernziele, die Arbeitsmethoden und
  • ggf. die vorgesehenen Themen gibt.
  • die Teilnehmer/innen nicht jünger als 8 Jahre und noch nicht 27 Jahre alt sind
    und
  • die Dauer der Veranstaltung mindestens 5 Tage und höchstens 21 Tage beträgt.

b) bi - und multilaterale Maßnahmen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Fachkräften, die der Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch Informationsaufenthalte, Erfahrungsaustausch, Erarbeitung neuer Konzeptionen sowie der Pflege und der Ausweitung jugendpolitischer Beziehungen dienen.

(…)

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme, jedoch spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare beim
Landesjugendamt eingereicht werden. Verfügt der Träger der Maßnahme über eine Landesgeschäftsstelle, sind Antrag und Nachweis über diese einzureichen.“

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken

Stabsstelle Jugend- und Familienpolitik
Dirk Hübschen, Telefon: 0681-501-7260

Referat A 1 - (Haushalt, Zuwendungen, Kassen- und Rechnungswesen)
Rita Lamberti, Telefon: 0681-501-3226


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)

Das Schulordnungsgesetz des Saarlandes erwähnt keine Kooperation von Schule und Jugendarbeit/Jugendhilfe.  

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-501-00, Fax: 0681-501-7500
E-Mail: [email protected]

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)

Weder das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) noch die Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz erwähnen eine Kooperation mit Schule.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken
Stabsstelle Jugend- und Familienpolitik
Telefon: 0681-501-00 (Zentrale)


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018