Förderung und Beratung in Baden-Württemberg

Unterstützung des Schüler- und Schulaustausches sowie der internationalen Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Baden-Württemberg

Förderung des internationalen Schüler- und Jugendaustausches

 

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat unter dem Titel „Internationaler Schüler- und Jugendaustausch
in Baden-Württemberg"
einen umfassenden Leitfaden erstellt (Stand August 2022).

Aus dem Vorwort von Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg:

Leitfaden "Internationaler Schüler- und Jugendaustausch in Baden-Württemberg"

 

 

„Auslandserfahrungen bedeuten, sich auf ungewohnte Situationen einzustellen, die Sichtweisen anderer Menschen und ihre Haltungen zu verstehen und die eigene Herkunft mit ihren Besonderheiten in einen größeren Kontext einzuordnen. Diese Erfahrungen sind für den persönlichen Lebensweg sicherlich eine Bereicherung, für den beruflichen Werdegang heute oftmals eine Voraussetzung.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unterstützt in Zusammenarbeit mit verschiedenen internationalen Austauschorganisationen und Jugendwerken die internationalen Jugendbegegnungen und den internationalen Schüleraustausch. Der vorliegende Leitfaden soll Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende informieren und unterstützen, ihnen Denkanstöße und Hilfestellungen geben für eine erfolgreiche Auslandserfahrung."

Er steht im Download-Bereich unten sowie auf der Website des Kultusministeriums zum Herunterladen bereit.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kontakte zu Ansprechpersonen und Adressen die bei Förderung und Beratung zum Internationalen Schüler- und Jugendaustausch hilfreich sein können.

 


Förderung der Kooperation von Schule und Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:

Die Kooperation der Schulen mit Trägern der außerschulischen Jugendbildung und Organisationen der Jugendarbeit ist in den Bildungsplänen verankert und ein wichtiger Aspekt der Schulentwicklung. Die Gesellschaft muss innerhalb der Schule abgebildet werden, um die reale Lebenswelt auf die Kinder und Jugendlichen übertragen zu können. Die Bildungspläne setzen dabei auf die Zusammenarbeit der Schulen mit Vereinen, Verbänden und Organisationen.

Dort findet sich auch eine Übersicht aller aktuellen Programme.

Förderung

Kooperationsprojekte zwischen Jugendarbeit und Schule

Der Landesjugendplan Baden-Württemberg sieht eine Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Jugendarbeit und Schule vor. Näheres regelt die Kommentierte Richtlinien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung.

Der Zuschuss wird in der Regel als Festbetrag gewährt (z.Z. 80% der anerkannten Gesamtkosten). Die Anträge müssen sich auf das kommende Schuljahr beziehen und sind bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen.

Auszug aus den Kommentierten Richtlinien

 

In den Kommentierten Richtlinien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung - Verwaltungsvorschrift vom 30. Juli 2002 (K.u.U. S. 267) heißt es in Abschnitt 14:

14.10 Kooperation Jugendarbeit - Schule

  1. Trägern der außerschulischen Jugendbildung und sonstigen gemeinnützigen Trägern der Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation mit diesen Trägern können Zuschüsse zur Durchführung von gemeinsamen Kooperationsprojekten gewährt werden.
  2. Bezuschusst werden Projekte, bei denen beide Partner gleichberechtigt einegemeinsame Maßnahme mit Jugendlichen durchführen. Die Projekte sollen u. a. der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Jugendlichen dienen.
  3. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Bedeutung des Vorhabens.
  4. Bezuschusst werden Projekte, die in der Regel innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen werden.“ (…)

Erläuterungen:
14.10 Es sind Maßnahmen förderfähig, bei denen Organisationen der außerschulischen Jugendarbeit mit der Schule kooperieren.
Insbesondere folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  • Projekthafte Aktionen - z.B. Projekttage, geschlechtsspezifische Angebote, Studienfahrten, erlebnispädagogische Angebote, Schullandheime;
  • Aktivitäten in der Schule - z.B. Pausenaktionen, Angebote am Nachmittag, Unterstützung von Schülerzeitungen, Elternarbeit etc.
  • SchülermentorInnen-Programm - Förderung der SchülermentorInnenausbildung;
  • Seminare mit Themen zur Persönlichkeitsbildung und zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen für Jugendliche ab dem 7. Schuljahr - z.B. "Übergang Schule-Beruf", Gewaltprävention, Tage der Orientierung, Seminare mit arbeitslosen Jugendlichen. Grundsätzlich sind alle oben genannten Themen förderfähig. Aufgrund des Fördervolumens kann es allerdings thematische Einschränkungen geben.

Förderrahmen

  • Materialkosten ausgenommen Investitionen;
  • Fahrtkosten;
  • Seminarkosten;
  • Honorare für MitarbeiterInnen der Jugendarbeit;
  • Abhängig von der Antragslage kann eine Höchstfördersumme festgelegt werden (z.Z. 2.600,00 €);
  • Abhängig von der Antragslage kann ein Höchstanteil der Personalkosten am gesamten Antragsvolumen einer Maßnahme festgelegt werden. Personalkosten für festangestellte MitarbeiterInnen eines Trägers können nicht gefördert werden.

Der Zuschuss wird in der Regel als Festbetrag gewährt (z.Z. 80% der anerkannten Gesamtkosten). Die Anträge müssen sich auf das kommende Schuljahr beziehen und sind bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen. Nachanträge für einzelne, erst im laufenden Schuljahr entstandene Projekte können gestellt werden, ohne dass dadurch ein Förderanspruch begründet wird. Sofern durch nicht verbrauchte Fördermittel (Rücklaufmittel) eine nachträgliche Bewilligung möglich wird, erfolgt diese unter Berücksichtigung des Eingangsdatums.

 

Weitere Programme des Landes

Ansprechpartner Kooperation im schulischen Umfeld (AP KOOP)

An den 21 Staatlichen Schulämtern in Baden-Württemberg unterstützt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kooperationsarbeit auf regionaler Ebene mit Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen. Die "Ansprechpartner Kooperation im schulischen Umfeld" an den Staatlichen Schulämtern beraten alle Schularten und vernetzen Schulen untereinander und mit außerschulischen Vereinen, Verbänden und Organisationen.

Koordiniert werden die Ansprechpartner vom Jugendreferat des Kultusministeriums. Die Ansprechpartner realisieren und betreuen vielfältige Praxisbeispiele. Die Angebote und Kooperationspartner stammen unter anderem aus den Bereichen: Inklusion, Schule Wirtschaft, Berufsberatung, Berufsorientierung, Jugendarbeit, Gewaltprävention, Digitale Sicherheit, CVJM und kirchliche Angebote, Jugendämter.

Weitere Informationen zu zuständigen Ansprechpartner*innen bei den Staatlichen Schulämtern

Jugendbegleiter-Programm

Im Schuljahr 2016/2017 nehmen 1.925 Schulen am Jugendbegleiter-Programm teil. Seit 2006 verwirklicht das Programm außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an öffentlichen Schulen durch ehrenamtliche Kräfte und außerschulische Partner.

In Baden-Württemberg sind Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter mit ihrem Engagement ein wichtiger Bestandteil in der Ganztagsbildung geworden. Die thematische Vielfalt der Bildungs- und Betreuungsangebote an Jugendbegleiter-Schulen ist weit gefächert. Das Spektrum reicht von Hausaufgabenbetreuung über Technik-Angebote bis zu kulturellen und musischen Aktivitäten. Schulen setzen das Förderbudget häufig dafür ein, das Schulprofil gezielt durch spezielle Angebote zu stärken. Insgesamt 95 Prozent der Schulleitungen (Evaluation 2016/2017) bewerten die Grundidee des Jugendbegleiter-Programms als sehr positiv oder positiv. Lediglich sieben der 1.925 Schulen (Schuljahr 2016/2017) geben ein negatives Votum ab. Grundschulen waren im Schuljahr 2016/2017 die am häufigsten vertretene Schulart im Programm, gefolgt von Gymnasien und Verbundschulen. Seit dem Schuljahr 2011/2012 nehmen auch berufliche Schulen am Jugendbegleiter-Programm teil.

Weitere Informationen

Landesprogramm Bildungsregionen

Das Landesinsitut für Schulentwicklung informiert:

Mit dem Landesprogramm Bildungsregionen unterstützt das Land Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bildungsregionen. Seit Programmbeginn 2009 (damals noch unter dem Titel „Impulsprogramm Bildungsregionen“) haben sich bislang insgesamt 28 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur Teilnahme am Landesprogramm Bildungsregionen entschieden. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, durch Vernetzung und Kooperation bestmögliche Bildungsund Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen und ihre regionale Bildungslandschaft auszubauen, zu vernetzen und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Um ein aufeinander abgestimmtes und attraktives regionales Bildungsangebot zu entwickeln, schließen sich die vielfältigen Bildungsakteure (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfe/-arbeit, Kultureinrichtungen, Weiterbildung, Wirtschaft etc.) im Rahmen einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft zu einem aktiven Netzwerk zusammen.“

Die Website Kooperationskompass informiert:

Eine Säule dieser Landesinitiative ist die engere Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Partnern durch den systematischen Aufbau regionaler Netzwerke. In einem aktiven Netzwerk von Bildungspartnern, den so genannten Bildungsregionen, werden in einem gemeinsamen Vorgehen für die Kinder und Jugendlichen in einer Region Leitziele und zentrale Handlungsfelder im Bereich der Bildung definiert und verfolgt.

Weitere Informationen

Lokale Bildungsnetzwerke

Die Internetseite www.bildungsnetzwerke-bw.de erfasst lokale Bildungsnetzwerke im ganzen Land Baden-Württemberg, stellt sie grafisch dar und bietet diverse Suchfunktionen für Kooperationswillige.

Kooperationsfachstelle Jugendarbeit und Schule beim Landesjugendring

Der Landesjugendring hat die Aufgabe einer landesweiten Kooperationsfachstelle für die Weiterentwicklung im Feld der Kooperationen von Jugendarbeit und Schule und die Beteiligung der Jugendarbeit am Ausbau der Ganztagesbildung übernommen. Aktuelle Herausforderungen im Arbeitsfeld Kooperation, die flexible und situationsgerechte Begleitung und Unterstützung notwendig machen, ergeben sich derzeit besonders aus der „Ungleichzeitigkeit“ der Entwicklung von Kooperationen verschiedener Träger der Jugendarbeit sowie der Herausforderung, Ehrenamtliche zeitlich und inhaltlich in Kooperationen mit Schule zu integrieren.

Kontakte

 

Landesjugendring Baden-Württemberg
Kooperationsfachstelle Jugendarbeit und Schule
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart

Ansprechpartner:
Bildungsreferent Thomas Schmidt, Telefon: (0711) 164 47-31

Internet: www.ljrbw.de/bildung.html


Diese Informationen (Stand: Oktober 2022) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.

Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018