Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Brandenburg

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

In den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches heißt es:

1.2 Internationale Begegnungen dienen vorwiegend dem Zweck, Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen sowie zur interkulturellen Erziehung, zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und zur Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse beitragen.

Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Telefon: 0331-866-0, E-Mail: [email protected]

Förderung

Förderung des internationalen Schüleraustausches

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches.

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und auf Grund der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen zur Durchführung von internationalen Begegnungen von Schülergruppen. (…)

1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Auf einer Website des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg heißt es:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg fördert Schülerbegegnungen im Rahmen langfristig angelegter Schulpartnerschaften. Internationale Begegnungen dienen vorwiegend dem Zweck, Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen, sowie zur interkulturellen Erziehung, zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und zur Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse beitragen.

Kriterien zur Förderung von Schülerbegegnungen

 

Die Kriterien zur Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg sind in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches.Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches festgelegt.

1.2 Internationale Begegnungen dienen vorwiegend dem Zweck, Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen sowie zur interkulturellen Erziehung, zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und zur Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse beitragen.
[…]

2.1 Die Zuwendung erfolgt für Schülerinnen und Schüler, die an internationalen Begegnungen teilnehmen und in einem Schulverhältnis zu einer Schule im Land Brandenburg stehen. Internationale Begegnungen sind schulische Veranstaltungen.
[…]

4. Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung durch das Land Brandenburg setzt grundsätzlich voraus, dass

4.1 die Begegnung in einem europäischen Land durchgeführt wird, in begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden, wenn die Maßnahme im Rahmen von Bundesprogrammen durchgeführt wird oder im besonderen Interesse des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport liegt,
4.2 die Begegnung im Rahmen einer längerfristig angelegten Schulpartnerschaft stattfindet oder der Anbahnung einer Schulpartnerschaft oder der Durchführung eines gemeinsamen Projektes dient,
4.3 gemeinsame pädagogisch orientierte Veranstaltungen, gemeinsamer Unterricht oder Projektarbeit neben landeskundlichen Elementen integraler Bestandteil des Programms sind,
4.4 die Unterbringung in Gastfamilien der Partnerschule erfolgt (begründete Ausnahmen sind möglich),
4.5 die Begegnung mindestens 8 Tage dauert (An- und Abreise gelten als ein Tag, begründete Ausnahmen sind möglich),
4.6 Lerngruppen, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen oder mindestens 10 Schülerinnen und Schüler einer Schule an der Begegnung teilnehmen und
4.7 bei Antragstellung ein ausführliches und von der Partnerschule bestätigtes Programm vorgelegt wird.
4.8 Bei Begegnungen im grenznahen Raum Polen können, abweichend von Nummer 4.5, nach Maßgabe dieser Richtlinien auch Kurz- oder Tagesbegegnungen gefördert werden.
4.9 Voraussetzung für eine Förderung ist ferner, dass die gesamte Schule, insbesondere die Schulleitung und die verantwortlichen Lehrkräfte, alle geeigneten Maßnahmen ergreift, um rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Vorfälle im Zusammenhang mit dem Austausch zu verhindern. Dazu gehören unter anderem:

  • eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung der Begegnungen mit den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Eltern, der Schulkonferenz und gegebenenfalls regionaler Partner, zum Beispiel Beratungssysteme an den staatlichen Schulämtern, Unterstützungssysteme im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg – gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, RAA,
  • die Bereitschaft der am Austausch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, aktiv für Toleranz und Verständigung einzutreten und sich beim Besuch ihrer Partner in Brandenburg engagiert für deren Sicherheit und Wohlbefinden einzusetzen,
  • im Rahmen der Möglichkeiten das Verhindern verbaler oder gar tätlicher Übergriffe gegenüber ausländischen Gästen auch im regionalen Umfeld durch entsprechende Begleitung und Betreuung.

Dass und wie die Schule diesbezüglich ihrer pädagogischen Verantwortung gerecht werden will, ist im Antragsvordruck gesondert nachzuweisen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstr. 1, 03046 Cottbus
Simone Schüler, Telefon: 0355-4866502

Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Polen

Auf einer Website des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg heißt es:

Für Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Besuchen von Gedenkstätten der Geschichte des Nationalsozialismus können Träger von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft oder Schulfördervereine Zuschüsse zu den Kosten beantragen. Anträge können direkt beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gestellt werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Josefine Hartling, Telefon: 0331-866-3795

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen zum Antragsverfahren und Terminen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Internationale Schülerbegegnungen

Hier sind Formulare für eine Landesförderung Gedenkstättenbesuche Polen erhältlich.


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf einer Website des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg heißt es:

Schulpartnerschaften und Schüleraustausche sind für alle Beteiligten eine wichtige Bereicherung des Schullebens - sowohl aus pädagogischer als auch aus schulpolitischer Sicht.

Sie motivieren zum Lernen, machen den Unterricht interessanter und können im Zusammenspiel mit anderen Faktoren zur Identitätsstiftung junger Menschen, zur Bereicherung ihres Lebensalltags, zur Ausprägung von Werten und Toleranz beitragen.

Deshalb begleitet, unterstützt und fördert das Land Brandenburg Schulpartnerschaften sowie Begegnungen zwischen Schulklassen und Gruppen, aber auch den individuellen Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern im Rahmen institutioneller Programme.

Förderung

Individuelle Schulaufenthalte

In einem Infoblatt des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) heißt es:

Individuelle Schulaufenthalte im Ausland liegen nicht in der Zuständigkeit des Landes, sondern werden durch private Anbieter vermittelt und durchgeführt. (...) Das Land Brandenburg kann aufgrund der Haushaltslage leider keine Zuschüsse zu dieser Art von individuellen Austauschprogrammen gewähren.

Das Infoblatt enthält jedoch zahlreiche Informationen zum individuellen Gastschulaufenthalt im Ausland und verweist auf Stipendienmöglichkeiten Dritter.

Auf einer Website des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg werden Möglichkeiten der Unterstützung für folgende Fälle vorgestellt:

Weitere Informationen und Kontakte

Individuelle Gastschulaufenthalte im Ausland

Solche individuellen Austauschprogramme oder Schulbesuche werden durch private Anbieter vermittelt und durchgeführt. Obwohl das Land Brandenburg in dieser Sache nicht tätig werden kann, unterstützen wir interessierte Schüler/innen bzw. deren Eltern bei der Planung und Vorbereitung gern mit Informationen und Tipps.

Staatliches Schulamt Cottbus
Simone Schüler, Telefon: 0355-4866502


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport heißt es:

Die Internationale Jugendarbeit will das Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen, die gegenseitige Toleranz und das solidarische Handeln miteinander anregen. Junge Menschen können international Erfahrung sammeln, interkulturelle Kompetenzen erwerben, Vielfalt kennen lernen und über nationale Grenzen hinweg arbeiten. Das geschieht bei internationalen Jugendbegegnungen, in Workcamps, Freiwilligendiensten, Praktika sowie beim Austausch und der Fortbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Das Land Brandenburg stellt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg" Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland bereit. Außerdem fungiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als Länderzentralstelle für die Förderung internationaler Projekte aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1 / 1a), 14473 Potsdam
Telefon: 0331-866-0
E-Mail: [email protected]

Förderung

Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg werden Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland gewährt.

2.1. Die Jugendbildung und Jugendbegegnung im Rahmen der Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Bildungslandschaft im Land Brandenburg.

2.2. Gefördert werden Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung gemäß § 11 Absatz 3 Ziffern 1 und 4 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - im Inland und grundsätzlich im europäischen Ausland oder den Mittelmeeranrainerstaaten.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1 / 1a), 14473 Potsdam
Telefon: 0331-866-0
E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin für außerschulischen Jugendbildung und Jugendbegegnung
Andrea Erdmann, Telefon: 0331-866-3757

Informationen im Internet

Ansprechpartnerinnen für Internationale Jugendarbeit
Andrea Erdmann, Telefon: 0331-866-3757

Doreen Frenz, Telefon: 0331-866-3756

Informationen im Internet


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Schulgesetz Brandenburg heißt es:

§ 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen, öffentlichen Einrichtungen und den Kirchen

(1) Die Schulen sollen mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten. Sie achten dabei die fachlichen Grundsätze und das Selbstverständnis der Kooperationspartner. Sie können nach Zustimmung durch das staatliche Schulamt und den Schulträger Vereinbarungen insbesondere mit einem Träger der Jugendhilfe über die Durchführung von Sozialarbeit oder von Freizeitangeboten an der Schule treffen, soweit der Schulträger nicht selbst solche Vereinbarungen trifft.
Schulen können in Zusammenarbeit insbesondere mit Unternehmen der Wirtschaft, mit Hochschuleinrichtungen, Einrichtungen der Weiterbildung und in integrierten Projekten von Jugendhilfe und Schule (praxisbezogene Angebote) im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften besondere Unterrichtsangebote einrichten, die insbesondere schulisches Lernen sowie berufsorientierende und studienvorbereitende Maßnahmen miteinander verbinden.

Oberste Landesschul- und Jugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Telefon: 0331-866-0
E-Mail: [email protected]

Förderung

Kooperation von Trägern der Jugendarbeit und Schulen

In der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg heißt es:

2. 4. Projekte in Kooperation von Trägern der Jugendarbeit und Schulen können gefördert werden, wenn die zwischen beiden Partnern abgestimmte Konzeption den außerschulischen sozialpädagogischen Charakter des Projektes erkennen lässt und die Prinzipien der Jugendarbeit wie z. B. Freiwilligkeit der Teilnahme sowie Jugend-beteiligung gewahrt bleiben.
[…]

3. Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben.

Oberste Landesschul- und Jugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Andrea Erdmann, Telefon: 0331-866-3757

Weitere Informationen und Kontakte

Die Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe kobra.net sieht Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung für Kinder und Jugendliche und unterstützt Akteure beider Systeme im Land Brandenburg bei der Zusammenarbeit. […] Sie wird gefördert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

kobra.net GmbH
Benzstraße 8/9, 14482 Potsdam
Telefon: 0331-70469-56
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kobranet.de

Ansprechpersonen
Roman Riedt

Helena Wijdeveld, Telefon: 0331-70469-55


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018