Fördermöglichkeiten des Landes Niedersachsen

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Niedersachsen

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf den Webseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums heißt es zum Thema Europäische und Internationale Angelegenheiten:

Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt das Bestreben allgemein bildender und berufsbildender Schulen, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler, europäische und internationale Themen und Aktivitäten in den Unterricht zu integrieren. Projekte im Rahmen europäischer Förderprogramme, Schüleraustausch, Schulpartnerschaften, Auslandspraktika, Fortbildungs- und Hospitationsangebote für Lehrkräfte sind in diesem Zusammenhang nur einige Stichworte, die ein weites Aktionsfeld beschreiben. Die Kooperation mit Partnerländern oder Partnerregionen des Landes Niedersachsen bzw. des Niedersächsischen Kultusministeriums nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein.

und zum Thema Schulpartnerschaften:

Schulpartnerschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zum interkulturellen Lernen sowie zur Steigerung der Fremdsprachenkompetenz.

Das Niedersächsische Schulgesetz erwähnt den internationalen Schul-/Schüleraustausch nicht.

Oberste Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12 (Postfach 161), 30159 Hannover
Telefon: 0511-120-0, Fax: 0511-120-7450
E-Mail: [email protected]

Ingeborg Weisig, Telefon: 0511-120-7395
 

Förderung

Für das Land Niedersachsen konnten keine Landesmittel für den internationalen Schulaustausch ermittelt werden.

Weitere Informationen und Kontakte

Das Europäische Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ist eine Informationsstelle im europaweiten „europe direct“-Informationsnetzwerk der Europäischen Union (EU). Es informiert über europäische Themen, darunter auch internationale Austauschaktivitäten. Seit seiner Gründung im Mai 2001 ist die Zusammenarbeit mit Schulen in Niedersachsen zu EU- und Europa-Themen ein Schwerpunkt in der Arbeit des EIZ Niedersachsen.

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Niedersächsische Schulgesetz erwähnt den internationalen Schul-/Schüleraustausch nicht.

Auf den Webseiten des Kultusministeriums heißt es:

Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt den internationalen Austausch von Schülerinnen und Schülern. Der Austausch ermöglicht den niedersächsischen Schülerinnen und Schülern, das jeweilige Gastland, seine Menschen, seine Sprache und seine Kultur kennenzulernen. Bei den Gegenbesuchen lernen die ausländischen Schülerinnen und Schüler wiederum Niedersachsen und Deutschland kennen. Dem Niedersächsischen Kultusministerium stehen allerdings keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um Schüleraustausche direkt zu fördern.

Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12 (Postfach 161), 30159 Hannover
Telefon: 0511-120-0, Fax: 0511-120-7450
E-Mail: [email protected]

Förderung

Schüleraustausch im Rahmen des Niedersächsischen Kultusministeriums

Das Niedersächsische Kultusministerium vermittelt einen Austausch von Schülerinnen und Schülern in dessen Partnerregionen in

  • Frankreich (Partnerakademien Aix-Marseille, Reims, Rouen, Toulouse)
  • Drei-Monats-Austausch in eine der vier Partnerakademien:
  • Aix-Marseille, Reims, Rouen, Toulouse (im Rahmen des Brigitte-Sauzay-Programms)
  • Spanien (Partnerregion Castilla y León)

Ein Pilotprojekt mit ausgewählten Schulen über einen Zeitraum von 6 Wochen hat im Schuljahr 2016/2017 begonnen.

Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12 (Postfach 161), 30159 Hannover
Telefon: 0511-120-0, Fax: 0511-120-7450
E-Mail: [email protected]

Referat 21 - europäische und internationale Angelegenheiten:
NN, Telefon 0511-120-7280

Weitere Informationen und Kontakte

Zum Stichwort „Schüleraustausch“ finden sich Hinweise auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) und beim Niedersächsischen Kultusministerium. Auf den Webseiten der Landesschulbehörde heißt es:

Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Bereich Europa und Internationales beraten Schülerinnen und Schüler bei Interesse an Auslandsaufenthalten.

Niedersächsische Landeschulbehörde
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Postfach 21 20, 21311 Lüneburg
Telefon: 04131-15-0
E-Mail: [email protected]

Barbara Koenen, Telefon: 0541-77046-326

Anerkennung eines Auslandsschuljahres
Über die Möglichkeiten der Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Niedersachsen informiert das Faltblatt
Anerkennung eines Auslandsschuljahres auf die Schulzeit in Niedersachsen des AJA.
 


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Internationale Jugendbegegnungen können auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz) vom 15. Juli 1981 gefördert werden.

§ 12 Förderung weiterer Maßnahmen
Das Land kann anerkannten Trägern über die Vorschriften der §§ 6 bis 11 hinaus auf Antrag Zuwendungen zu den Sachkosten und weiteren Personalkosten nach Maßgabe des Haushalts gewähren, insbesondere für

  1. Freizeit- und Erholungsmaßnahmen,
  2. die Entwicklung neuer Inhalte und Methoden der Jugendarbeit,
  3. die Arbeit mit jungen Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
  4. internationale Jugendbegegnungen,
  5. den Bau und die Einrichtung von Jugendfreizeitstätten, Jugendherbergen und zentralen Tagungsstätten,
  6. Verdienstausfall bei Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung zu Zwecken, die nicht bereits nach § 10 gefördert worden sind, und
  7. die Beratung örtlicher Gruppen.“  

Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover

Referat 306 - Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit:
Birgit Maaß, Telefon: 0511-120-2942

Förderung

Internationale Jugendarbeit

Zur Förderung der internationalen Jugendbegegnungen und des Fachkräfteaustausches stellt das Land Niedersachen im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit und des Fachkräfteaustausches jährlich Haushaltsmittel bereit.

Auszug aus der Richtlinie

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gefördert werden
2.1.1 internationale Jugendbegegnungen im Inland und im Ausland insbesondere mit den Regionen, mit denen das Land Niedersachsen eine Partnerschaftsbeziehung unterhält, mit europäischen Staaten und mit Entwicklungsländern, bevorzugt in Seminar-, Projekt- oder in vergleichbaren Arbeitsformen,
2.1.2 internationale Begegnungsmaßnahmen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit mit dem Ziel der Kontaktanbahnung, des fachlichen Erfahrungsaustausches, des Ausbaus, der Verstetigung, der Erarbeitung neuer Konzepte und der Fortentwicklung der Partnerschaften, Kooperationen und Netzwerke.
2.1.3 Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit
von besonderer internationaler jugendpolitischer Bedeutung,
im Rahmen von Regierungsabsprachen, die von der Bundesrepublik Deutschland oder dem
Land Niedersachsen getroffen wurden (Partnerschaftsbeziehungen),
im Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern.

2.2 Nicht gefördert werden Begegnungsmaßnahmen, die im Rahmen von kommunalen Partnerschaften durchgeführt werden. (…)

4.3 Vorbereitung und Auswertung von Begegnungsmaßnahmen können entsprechend gefördert werden, sofern sie in Niedersachsen stattfinden und insgesamt nicht länger als drei Tage dauern.“
4.4 Bei der Planung und Vorbereitung aller Begegnungsmaßnahmen ist Folgendes zu beachten:
4.4.1 Die Teilnehmenden aus Deutschland sollen mindestens 12 Jahre alt sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersbegrenzung gilt nicht für die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter sowie für Begegnungsmaßnahmen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit.


Die zuständige Bewilligungsbehörde für Anträge zur Förderung von Projekten der Internationalen Jugendarbeit ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt FB I). Das Niedersächsische Landesjugendamt trägt auch die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der internationalen Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche. Zuwendungsempfänger der Richtlinie sind die nicht-bundeszentral organisierten niedersächsischen Träger.

Außerdem fungiert das Niedersächsische Landesjugendamt als Länderzentralstelle sowohl für alle bilateralen Jugendwerke als auch die internationalen Maßnahmen, die durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden. Niedersachsen beteiligt sich zudem seit 2010 aktiv an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland und fördert Modellvorhaben niedersächsischer Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Sehr gerne berät, unterstützt und fördert das Niedersächsische Landesjugendamt freie und öffentliche Träger bei der Planung, Beantragung sowie bei der Durchführung von europäischen und internationalen Maßnahmen und Projekten der internationalen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Niedersachsen.

Darüber hinaus bildet das Niedersächsische Landesjugendamt in zahlreichen Fort- und Weiterbildungsangeboten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus, um internationale und europäische Projekte und Maßnahmen umsetzen und durchführen zu können.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesjugendamt FB I
Außenstelle Hannover
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Postfach 203, 30002 Hannover
Telefon: 0511-106-0

Internationale Jugendarbeit
Simone Pleyer, Telefon: 0511-89701-347


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)

Das Niedersächsische Schulgesetz heißt es:

§ 25 Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und Jugendhilfe
(3) Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen.

Oberste Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12 (Postfach 161), 30159 Hannover
Telefon: 0511-120-0, Fax: 0511-120-7450
E-Mail: [email protected]

Referat 24 - Schulpsychologie, Prävention, Mobilität, Schulsport, Gesundheitsförderung, Bildung für nachhaltige Entwicklung:
Horst Roselieb, Telefon: 0511-120-7124

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)

Kooperations-Maßnahmen von Jugendarbeit und Schule können auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz) gefördert werden.

§ 10 Bildungsmaßnahmen
Das Land kann anerkannten Trägern Zuwendungen zu den Kosten von Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Maßgabe des Haushalts gewähren.

Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover

Referat 306 - Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit:
Birgit Maaß, Telefon: 0511-120-2942

Förderung (Jugend)

Förderung von Veranstaltungen mit Schulklassen

Die Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit sieht eine Förderung von Veranstaltungen mit Schulklassen vor.

Auszug aus der Verordnung

 

Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit und deren Bildungsarbeit

§ 1
(1) Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugendförderungsgesetzes sind Veranstaltungen mit einem ganzheitlichen Bildungsansatz (§ 11 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -), die unter einem bestimmten Thema der Bildung junger Menschen dienen und dem Thema entsprechend aufgebaut sind.
(...)
(3) Veranstaltungen mit Schulklassen gelten dann als Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugendförderungsgesetzes, wenn
a) das Programm gemeinsam vom anerkannten Träger und der Schule aufgestellt ist,
b) die Veranstaltung vom anerkannten Träger in eigener pädagogischer Verantwortung
durchgeführt wird,
c) die Tätigkeit der Lehrkräfte sich im wesentlichen auf Aufsichtsfunktionen beschränkt
und
d) die Arbeit mit Schulklassen nicht Schwerpunkt der Bildungsarbeit des anerkannten Trägers ist.“

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Postfach 203, 30002 Hannover
Telefon: 0511-106-0

Internationale Jugendarbeit
Simone Pleyer, Telefon: 0511-106-7420

Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein:
Förderung durch das Niedersächsische Kultusministerium

Aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen stellt die Sportjugend im Landessportbund Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen Fördermittel für die Durchführung von Übungseinheiten in Kooperationsgruppen "Schule und Sportverein" zur Verfügung.Die Zusammenarbeit von Schule und Sportvereinen in Niedersachsen wird vom Niedersächsischen Kultusministerium unterstützt. Für die Durchführung des Programms besteht ein Genehmigungsverfahren, damit diese Veranstaltungen als schulische Veranstaltungen gelten und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über den zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband versichert sind.

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Telefon: 0511-1268-240

Teamleiter, Ansprechpartner der BeSS Servicestellen:
Karsten Täger, Telefon: 0511-1268-154

Sachbearbeitung Natascha Rahnfeld-Wolters, Petra Marcus
Telefon: 0511-1268-157, Fax: 0511-1268-4157

Anträge und weitere Informationen

Weitere Informationen und Kontakte

Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Mit dem Programm zur Förderung von Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen) hat der Landessportbund mit seiner Sportjugend das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern und so die Qualität und Quantität der Kooperationen zu steigern. BeSS-Servicestellen werden von Sportbünden eingerichtet, um vor Ort die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu initiieren, zu fördern, zu begleiten und Maßnahmen umzusetzen.

Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Telefon: 0511-1268-240

Teamleiter, Ansprechpartner der BeSS Servicestellen:
Karsten Täger, Telefon: 0511-1268-154

Jugendarbeit & Schule - Kooperationsprojekt der Jugendarbeit in Niedersachsen
(hrsg. v. Landesjugendring Niedersachsen e.V.)

Informationen zum Thema Jugendarbeit und Schule auf dem Jugendserver Niedersachsen (Landesjugendring)

Informationen der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen zum Thema Jugendarbeit und Schule


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018