Deutsch-russische Kooperation von Schulen und Trägern der Jugendhilfe

Jugendliche bei einer Schülerbegegnung

Bei diesem Programm kooperiert eine Schule mit einem außerschulischen Partner. So kann zum Beispiel ein Russisch-Kurs einer Schule mit einer Pfadfindergruppe aus Deutschland zusammen einen projektorientierten Austausch mit einer russischen Schule und/oder einer russischen Jugendorganisation durchführen, so dass alle Beteiligten von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen profitieren.

Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch fördert ausschließlich projektorientierte Begegnungen von Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen. Projektorientierung bedeutet hier:

  • Die Schülerinnen und Schüler beider Länder arbeiten gemeinsam an einer für sie interessanten Frage/Aufgabenstellung mit einem klar definierten Ziel.
  • Die Projektplanung stellt die Interaktion der Schülerinnen und Schüler beider Länder in den Mittelpunkt der Begegnung.
  • Die Projektarbeit umfasst mindestens 5 Tage.
  • Die Ergebnisse der Projektarbeit werden aufgearbeitet und einer Öffentlichkeit präsentiert

Art und Höhe der Förderung

Teilnehmende

  • max. 20 Personen pro Land
  • Alter: max. 26 Jahre

Begleitpersonen

  • max. 2 Lehrkräfte bzw. Fachkräfte pro Land
  • dabei je 1 Person schulisch und 1 Person außerschulisch (diese Vorgabe bezieht sich nur auf die deutsche Gruppe)
  • zur Begleitung von Teilnehmenden mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sind nach Absprache mehr als 2 Begleitpersonen förderfähig
  • bei Bedarf außerdem 1 Sprachmittler
  • Dauer der Förderung
  • max. 10 Tage
  • mind. 5 Tage gemeinsames Projekt (ein Unterschied zwischen Dauer der Förderung und gemeinsamem Projekt kann z.B. durch Wochenenden entstehen, die die Jugendlichen in ihren Gastfamilien verbringen, oder durch Anreisen, die sich für entlegenere Gebiete bis zu zwei Tage hinziehen können)

Antragsteller und Projektpartner in D

  • Antragsteller ist eine Schule oder ein Träger der Jugendhilfe
  • Projektpartner in D sind mindestens eine Schule und ein Träger der Jugendhilfe
  • Antragsteller ist die deutsche Seite

Partner in RUS

  • Ein schulischer und/oder außerschulischer Partner (anzustreben ist eine Spiegelung einer schulisch-außerschulischen Partnerschaft auch auf russischer Seite, dies ist aber keine notwendige Bedingung)

Projektkosten pro Tag pro TN und Begleitperson in D und RU

  • max. 20 Euro

Maximale Projektkostenfördersumme pro Begegnung

  • 4.500 Euro

Reisekostenzuschuss
nach RUS je TN und Begleitperson aus D

  • bis zu 12 ct. pro Kilometer pro Person ins europäische Russland (hierzu zählt auch der Föderationskreis Ural) - bezogen auf EINE Fahrtstrecke (Grundlage: Google Maps) von der deutschen zu der russischen Schule. (Berechnungsbeispiel)
  • Föderationskreis Sibirien: bis zu 550 Euro p.P.
  • Föderationskreis Ferner Osten: bis zu 650 Euro p.P.

Zusätzliche Förderung der Sprachmittlung

  • bis zu 50 Euro pro Tag

Maximale Gesamtfördersumme
pro Begegnung

  • in Deutschland: 5.000 Euro
  • in Russland: 8.000 Euro
Veröffentlicht am: 26.07.2017
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