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Aus der Praxis

Fördermittel für weltweite Schulpartnerschaften 2018

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Die Antragsunterlagen für internationale Schülerbegegnungen im Jahr 2018, die vom Auswärtigen Amt gefördert werden, hat der PAD jetzt veröffentlicht. Zuschüsse können bis zum 15. Dezember 2017 beantragt werden.

Aus Mitteln des Auswärtigen Amts fördert der Pädagogischer Austauschdienst langfristig angelegte Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen in den USA, Israel oder den Palästinensischen Gebieten, mit Staaten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas (MOE/SOE) sowie Staaten Afrikas, Asiens und der Golfregion. In begrenztem Umfang werden auch Schulpartnerschaften mit Mittel- und Südamerika, Ozeanien oder Kanada gefördert. Für diese Schulpartnerschaften bietet der PAD insgesamt vier Förderprogramme an.

Alle Informationen und Antragsformulare für bilaterale Schulpartnerschaften 2018 hat der PAD auf seiner Website bei den einzelnen Programmen veröffentlicht. Zuschüsse für Begegnungen der Schülergruppen können bis zum 15. Dezember 2017 beantragt werden.

Vorbereitende Besuche

Vorbereitende Besuche fördert der PAD zusätzlich bei Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) und im Programm MOE/SOE und Baltische Staaten. Anträge hierfür können bis zum 31. Oktober 2018 kurzfristig gestellt werden.

Auf den Seiten des jeweiligen Programms können alle Informationen und Formulare abgerufen werden. Hier finden Sie nähere Informationen und alle Formulare:

Zur Vorbereitung von Austauschbegegnungen stehen den Schulen eine Reihe von Checklisten und Hinweisen zur Verfügung, etwa zu den Planungsschritten, der weiteren Finanzierung, der Visabeantragung usw. Die Unterlagen finden sich im Dokumentencenter.