Internationaler Schüler- und Jugendaustausch in Thüringen

Untertitel
Beratung, Förderung und Rahmenbedingungen
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Thüringen - Informationen und Rahmenbedingungen

Hier finden Sie Informationen zu Stellen in Thüringen, die Beratungen anbieten oder für öffentliche Förderungen zuständig sind sowie allgemeine politische Rahmenbedingungen für internationalen Schüler- und Jugendaustausch. Die Übersicht nennt zuständige Stellen, Programme und Angebote für Schulen, Lehrkräfte, Jugendliche und Träger der Jugendarbeit.

Stand der Recherche: August 2026

Die Angaben wurden von der Initiative „Austausch macht Schule“ auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen recherchiert und geprüft. Zuständigkeiten, Programme und Internetseiten können sich ändern. Die Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. 

Dafür wurden Informations- und Förderangebote der Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler:innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage recherchiert. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Naturgemäß unterliegen Angaben zu Personen, Internetadressen oder Regelungen häufigen Änderungen. 

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Für ergänzende Hinweise sind wir sehr dankbar.

Information

Oberste Landesschulbehörde

Das 

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

Postfach 900463, 99107 Erfurt
Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt

Zentrale / Poststelle:
Telefon: +49 361 57 341 1100 | E-Mail: [email protected]

bietet auf seiner Website im Abschnitt „EU und Internationales“ verschiedene Informationen zum internationalen Schüler- und Lehreraustausch und zu Internationalem im Bildungsbereich an. Dort heißt es u.a.:

„Das Thüringer Ministerium ... unterstützt die Ziele der Europäischen Union, indem es sich u.a. besonders für wachsende Mobilität und interkulturellen Austausch im Freistaat Thüringen einsetzt. Mehr als 300 Schulen des Freistaats stehen in aktivem Austausch mit Partnerschulen in Europa und der Welt. 11 Schulen gehören dem internationalen Netzwerk der UNESCO-Projektschulen an und 27 Schulen dürfen den Namenszusatz „Europaschule“ führen. Seit vielen Jahren engagieren sich Thüringer Schulen auf vielfältige Art und Weise in Projekten im Rahmen der EU-Bildungsprogramme für Lebenslanges Lernen (bis 2013) und Erasmus+ (2014-20).

Vielfach sind diese Schulprojekte und internationalen Schülerbegegnungen in Städte- und Regionalpartnerschaften eingebunden. Somit wird für die Jugendlichen der Begriff „Europa der Bürger“ bzw. „nachbarschaftliches Europa“ mit Leben erfüllt; sie lernen und üben schon in ihrer Schulzeit, was später im Berufsleben gefordert wird: Mobilität, Toleranz und interkulturelles Lernen. Thüringer Schülerinnen und Schüler beteiligen sich regelmäßig und erfolgreich an vielfältigen europäischen Initiativen und Wettbewerben.“

Sie finden auf der Website Informationen zu den Themen

 

Schulpartnerschaften und Schülerbegegnungen

Auf seiner Seite informiert das TMBWK über Internationale Schulpartnerschaften und Schülerbegegnungen

Als Ansprechpersonen im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen für weitere Informationen zu internationalen Schulpartnerschaften zur Verfügung:

Brita Mucke
Tel.: +49 361 57-34 11 522 

Jan Fiete Müller (Schulpartnerschaften, Schüleraustauschprogramme)
Tel. +49 361 57-34 11 163

Diana Fabig (Schülerbegegnungen)
Tel. +49 361 57-34 11 881 

Schüleraustauschprogramme

Das TMBWK informiert auf seiner Website in der Rubrik „Schüleraustauschprogramme“ insbesondere über die Möglichkeit für individuelle Schüleraustauschprogramme mit Frankreich. 

Für weitere Informationen wird als Ansprechpartner genannt:

Jan Fiete Müller
Tel.: +49 361 57-34 11 163 

Informationen und Beratung zum Programm Erasmus+

erhalten Sie bei auf den Seiten des TMBWK in der Rubrik „Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+“ 

und bei den Ansprechpersonen für Thüringen der Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung beim PAD.

Landesstelle für Erasmus+ Thüringen 

beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Jan Fiete Müller | Tel.: +49 361 57-34 11 163 
Brita Mucke | Tel.: +49 361 57-34 11 522 

Berufliche Bildung Erasmus+

Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.

Das Netzwerk der Erasmus+ Beraterinnen und Berater in der Berufsbildung unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten und vermittelt Tipps für die Antragsstellung zur Erasmus-Akkreditierung von Einrichtungen. Sie sind nach einzelnen Bundesländern zu filtern.

Oberste Landesjugendbehörde

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Landesjugendamt Thüringen
Postfach 900 354, 99106 Erfurt

Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt

Länderzentralstelle der Jugendwerke und Koordinierungszentren

Für Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit in Thüringen, insbesondere für Anträge regionaler und lokaler Träger, die keinem Bundesverband angeschlossen sind, ist zuständig:  

Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Postfach 900 354, 99106 Erfurt
Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt

Abteilung 6, Referat 6.2
Sabine Walke | Telefon +49 361 57-3811628

Das Ministerium ist Länderzentralstelle der bilateralen Jugendwerke und Koordinierungszentren für internationale Jugendarbeit.

Informationen zur internationalen Jugendarbeit (etwa Planungsschreiben) finden sich auf der Website des TMSGAF im Bereich „Jugendarbeit“.

Förderung

Förderung für internationale Schülerbegegnungen

Schülerbegegnungen im Rahmen internationaler Schul- und Projektpartnerschaften stellen schulische Veranstaltungen im Rahmen des außerunterrichtlichen Angebots der Schule gemäß § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz dar und finden grundsätzlich während der Schulzeit statt.

Für Schülerbegegnungen im Rahmen internationaler Schul- und Projektpartnerschaften können Thüringer Schulen eine anteilige Erstattung der Reisekosten ihrer Schülerinnen und Schüler beantragen. Einzelheiten und Fördersätze regelt die Verwaltungsvorschrift des TMBJS vom 27.06.2018 (in der Fassung vom 17.11.2025) (vgl. insbes. Punkt 4.2.1. "Kostenerstattung aus Mitteln des Freistaats Thüringen").

Im Thüringer Doppelhaushalt 2026/2027 sind hierfür unter dem Titel „Internationaler Schüleraustausch“ jeweils 200.000 Euro pro Jahr eingestellt (2025: 300.000 Euro). Zusätzlich stehen jeweils 130.000 Euro für Reisekosten von Lehrkräften und weitere internationale Austausch- und Kooperationsprojekte zur Verfügung. Dieser zweite Ansatz ist jedoch nicht ausschließlich für Schülerbegegnungen bestimmt.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Quelle: Thüringer Landeshaushaltsplan 2026/27 (Einzelplan 04, Kapitel 04 05, Titelgruppe 74), insbes. S. 77–78

Weitere Hinweise, Formulare sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Website des TMBWK im Abschnitt EU und Internationales / Schulpartnerschaften.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

Postfach 900463, 99107 Erfurt
Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt

Zentrale / Poststelle:
Telefon: +49 361 57 341 1100 | E-Mail: [email protected]

Landesprogramme individueller Schüleraustausch

Das  Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert auf seiner Website über die Möglichkeiten zu individuellen Austauschprogrammen.

Gemeinsam mit seinem langjährigen französischen Kooperationspartner, der Académie de Clermont-Ferrand, bietet das TMBWK einen vierwöchigen Kurzzeit-Einzelschüleraustausch an. Dieser dient als Einstiegsangebot für erste Austauscherfahrungen, ist aber auch gut geeignet für Thüringer Schülerinnen und Schüler, die bereits Erfahrungen mit Schüleraustauschen gesammelt haben.

Ansprechpartner für weitere Informationen zu Einzelschüleraustauschen:

Jan Fiete Müller
Referat 36 des TBWK
Tel.: +49 361 57-34 11 163 
Werner Seelenbinder Str. 7, 99096 Erfurt

Darüber hinaus konnten keine Landesprogramme im individuellen Schüleraustausch ermittelt werden.

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch (AJA) Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. 

Diese Informationsflyer werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.

Informationsflyer zur Anerkennung (Stand: 2020): Thüringen

Förderung nach dem Landesjugendförderplan

Der Landesjugendförderplan 2023 bis 2027 des Freistaates Thüringen sieht die internationale Jugendarbeit als Bestandteil der überörtlichen Jugendförderung vor. Für ihre Stabilisierung und Weiterentwicklung wird darin ein Bedarf von insgesamt 100.000 Euro jährlich festgestellt.

Quelle: Landesjugendförderplan 2023 bis 2027  des Freistaates Thüringen (vgl. insbes. S. 129f.)

Im Doppelhaushalt 2026/2027 wird die internationale Jugendarbeit innerhalb des Landesjugendförderplans jedoch nicht mit einem eigenen Betrag ausgewiesen. Für den Landesjugendförderplan werden in den Erläuterungen des Haushalts jährlich 5.162.800 Euro genannt. Ob die vorgesehenen 100.000 Euro für internationale Jugendarbeit vollständig darin enthalten sind, lässt sich dem Haushalt nicht entnehmen.

Daneben bestehen eigene Haushaltsansätze für den bilateralen Jugendaustausch mit Frankreich, Polen, Tschechien, Israel und Griechenland. Dafür sind 2026 und 2027 jeweils insgesamt 140.000 Euro veranschlagt. Die Mittel werden nach den Richtlinien der jeweiligen Jugendwerke beziehungsweise des Kinder- und Jugendplans des Bundes eingesetzt.

Quelle:  Thüringer Landeshaushaltsplan 2026/27 (Einzelplan 08, Kapitel 08 23), insbesondere S. 107–113

 

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Landesjugendamt Thüringen
Postfach 900 354, 99106 Erfurt

Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt

Aus- und Fortbildung / Lehrkräfte

Internationaler Austausch für Lehrkräfte

Über Möglichkeiten des Internationalen Lehrkräfteaustausches sowie über Hospitationen und Lehrerfortbildung im Ausland informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf seiner Website.

Informationen zu Lehrerfortbildungs- und Hospitationsprogrammen finden sich auch auf den Seiten des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der KMK.

 

Fremdsprachenassistenzkräfteprogramm

Über Möglichkeiten des Fremdsprachenassistenzkräfteprogramms - sowohl für Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) aus dem Ausland an Schulen in Thüringen, als auch für Deutsche Studierende als Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) im Ausland - informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf seiner Website.

 

Strukturen und Hintergründe

Regionale Zusammenarbeit

Thüringen pflegt internationale Partnerschaften mit mit den Regionen Małopolska (Polen) und Hauts-de-France (Frankreich) sowie eine Partnerschaft mit Ungarn

Neben den Regionalpartnerschaften gibt es enge Beziehungen zu weiteren Regionen: Lemberg (Ukraine), Santa Catarina (Brasilien) sowie zur Republik Tatarstan derzeit ruhend). 

Über diese internationalen Partnerschaften informiert die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen auf ihrer Website. 

Internationale Kooperationen des TMBWK

Auf der Website des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur heißt es:

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterhält verschiedene Kontakte mit für Bildung und Erziehung zuständigen Behörden in Partnerländern und Partnerregionen. Zu den langjährigen Partnern gehören die Akademien Amiens und Clermont-Ferrand in Frankreich und das Marschallamt der Wojewodschaft Małopolska in Polen. Auch Initiativen im Sinne des Weimarer Dreiecks finden besondere Unterstützung durch das Ministerium. 

Thüringen ist Teil eines traditionellen Netzwerks befreundeter Regionen im Herzen Europas, zu dem u. a. auch die Wojewodschaft Małopolska und die Oblast Lviv in der Ukraine gehören. 

Darüber hinaus gibt es Kontakte vor allem im Bereich der Lehrerfortbildung mit Ungarn, Russland (Aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens ist die Kooperation des Thüringer Lehrerfortbildungsinstituts mit dem Fortbildungsinstitut in der Region Rjasan auf Weiteres ausgesetzt.) und Italien.

Über weitere internationale Kooperationen informiert das Thüringer Schulportal unter 
www.schulportal-thueringen.de/thillm/ueberuns/kooperationspartner

Entwicklungszusammenarbeit

Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik

heißt es zu Thüringen:

Die Thüringer Landesregierung versteht Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe, zu deren Erfüllung maßgeblich u. a. auch die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, das Integrationskonzept und der Thüringer Bildungsplan sowie die Energie- und Klimaschutzstrategie beitragen.

Das Land nimmt seine entwicklungspolitische Verantwortung gemeinsam mit den entwicklungspolitischen Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft wahr.  Das „Eine Welt Netzwerk Thüringen“ als Dachorganisation des entwicklungspolitischen Engagements der Thüringer Nichtregierungsorganisationen ist wichtigster Kooperationspartner der Thüringer Landesregierung. Darüber hinaus unterstützt das Land die Arbeit von gesellschaftlichen Gruppen, Kirchen und anderen nichtstaatlichen Trägern der Entwicklungszusammenarbeit. Im Zentrum der entwicklungspolitischen Konzeption des Landes steht eine nachhaltige Bildungsarbeit.

Seit 2016 beteiligt sich Thüringen an der Finanzierung des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Eine Welt-Promotor*innen-Programms. Ziel ist es, insbesondere im Rahmen von Bildungsprojekten das Interesse an entwicklungspolitischen Themen zu stärken und ein Verständnis dafür zu wecken, dass die Handlungsbereitschaft jedes Einzelnen ein unverzichtbarer Beitrag auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft und zu einer gerechteren Welt ist. [...] Mit Projekten in Schulen und Bildungseinrichtungen schaffen sie ein Bewusstsein für globale Zusammenhänge und leisten einen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit.

[...] Entwicklungspolitische Unterstützung für den Globalen Süden leistet der Freistaat Thüringen durch die finanzielle Zuwendung von Projekten, die von Vereinen in Thüringen mit großem Engagement initiiert und teilweise seit vielen Jahren betreut werden. Darunter sind ein größeres Krankenhausprojekt in Zomba/Malawi, an dem Thüringen sich im Rahmen eines Bund-/Länderprojektes zusammen mit der GIZ beteiligt, sowie ein Schulprojekt in Mombasa/Kenia.“

Städtepartnerschaften

Über die Datenbank der kommunalen Partnerschaften des Rats der Gemeinden Europas lassen sich die kommunalen Partnerschaften von Orten in Thüringen herausfinden. 

Aktuell wurden hier 209 internationale Partnerschaften mit Kommunen in Thüringen eingetragen.

UNESCO-Projektschulen

Auf der Seite „Europaschulen" informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung des Namenszusatzes „Europaschule in Thüringen“. Es werden die 28 Schulen mit dauerhaftem Namenszusatz „Europaschule“ aufgelistet, drei weitere Schulen tragen den Namenszusatz befristet die (Stand November 2025) den Namenszusatz "Europaschule" dauerhaft tragen dürfen. 

Das Ministerium informiert über die Aktivitäten der „UNESCO-Projektschulen“ im Freistaat und listet die aktuell zwölf Schulen des Freistaates auf. 

Das Netzwerk der UNESCO-Projektschulen in Deutschland umfasst rund 300 Schulen, die die Bildungsansätze der UNESCO in ihr Schulprogramm integrieren. 

Eine (unvollständige) Liste der Schulen bundesweit ist verfügbar auf https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_UNESCO-Projektschulen_in_Deutschlandhttps://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_UNESCO-Projektschulen_in_Deutschland

Thüringer Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa

Die Initiative „Thüringer Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa“ unterstützt Schulen dabei, Bildung für nachhaltige Entwicklung stärker im Unterricht und im Schulleben zu verankern. Sie ist Teil der internationalen ECO-Schools-Initiative und orientiert sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Teilnehmende Schulen bearbeiten über zwei Jahre selbst gewählte Handlungsfelder, beispielsweise Klimawandel, Artenvielfalt, Umweltverschmutzung, Demokratie, Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit. Die Themen bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für gemeinsame Projekte mit Partnerschulen im Ausland und können damit auch als thematischer Zugang zum internationalen Schulaustausch genutzt werden.

Quelle / Mehr Informationen: Thüringer Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa

Fairtrade-Schools

Die Kampagne „Fairtrade-Schools“ unterstützt Schulen dabei, fairen Handel und nachhaltige Entwicklung im Unterricht und im Schulalltag zu verankern. Mitmachen können Schulen aller Schulformen. Für die Auszeichnung müssen sie unter anderem ein Schulteam bilden, fairen Handel im Unterricht behandeln und eigene Aktionen durchführen.

Themen wie globale Lieferketten, Arbeitsbedingungen, nachhaltiger Konsum und Klimagerechtigkeit bieten gute Anknüpfungspunkte für gemeinsame Projekte mit Schulen im Ausland. Die Kampagne vermittelt jedoch selbst keine internationalen Schulpartnerschaften.

Quelle / Mehr Informationen: Fairtrade-Schools

CertiLingua-Schulen

CertiLingua ist ein europäisches Netzwerk von Schulen und ein Exzellenzlabel für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen. Es richtet sich an Schulen mit gymnasialer Oberstufe, die ihren Schülerinnen und Schülern ein entsprechend ausgeprägtes sprachliches und internationales Bildungsangebot ermöglichen.

Voraussetzungen für das Zertifikat sind Kompetenzen in zwei modernen Fremdsprachen, bilingualer Sachfachunterricht und die Teilnahme an einem europäischen oder internationalen Kooperationsprojekt. Das Programm stärkt damit zugleich internationale Begegnungen und die Zusammenarbeit mit Schulen in anderen Ländern. In Thüringen werden derzeit fünf Gymnasien als CertiLingua-Schulen geführt (mglw. nicht der aktuelle Stand).

Quelle / Mehr Informationen: CertiLingua-Schulen in Thüringen

Teilnehmendenzahlen Thüringen

Eine vollständige Statistik zum internationalen Jugend- und Schüleraustausch in Thüringen liegt nicht vor. Die verfügbaren Angaben erfassen jeweils nur bestimmte Austauschformate oder Förderbereiche.

Internationaler Schulaustausch

Einen Überblick über den schulischen Austausch vor der Corona-Pandemie bietet die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Bühl (CDU) „Internationaler Schüleraustausch durch Thüringer Schulen“ aus dem Jahr 2019 (Drucksache 6/7317).

Für die Zeit nach der Pandemie teilte das Thüringer Bildungsministerium auf Anfrage der dpa mit, dass im Schuljahr 2023/24 rund 2.000 Schülerinnen und Schüler staatlicher Schulen an Gruppenaustauschprogrammen teilnahmen. Im Schuljahr zuvor waren es rund 1.800. Hinzu kamen 2023/24 voraussichtlich rund 400 individuelle Austauschaufenthalte von Schülerinnen und Schülern staatlicher und freier Schulen. (vgl. dpa-Info vom 21.05.2024)

Weitere Angaben des Ministeriums dokumentieren die Entwicklung der internationalen Schulpartnerschaften und der geförderten Begegnungen zwischen 2018 und 2021. Sie zeigen zugleich den starken Einbruch während der Corona-Pandemie. Nicht geförderte Begegnungen wurden dabei nicht erfasst. (vgl. Angaben des Thüringer Bildungsministeriums zu Schulpartnerschaften und geförderten Begegnungen 2018 bis 2021, dpa vom 26. Januar 2022).

Individueller Schüleraustausch

Eine weitere Annäherung bietet die Weltweiser-Studie zum längerfristigen individuellen Schüleraustausch. Danach verbrachten im Schuljahr 2022/23 rund 0,84 Prozent der 15- bis 17-Jährigen aus Thüringen mindestens drei Monate über eine Austauschorganisation an einer Schule im Ausland. Thüringen wies damit den niedrigsten Anteil unter den Bundesländern auf. (vgl. Weltweiser-Studie 2025 zum Schüleraustausch)

(Die Erhebung bildet jedoch nur längerfristige individuelle Aufenthalte über die beteiligten Austauschorganisationen ab und ist nicht mit den Angaben des Bildungsministeriums zu Gruppen- und Einzelaustauschen gleichzusetzen.)

Internationaler Jugendaustausch 

Für den internationalen Jugendaustausch außerhalb von Schule ist keine landesweite Gesamtstatistik bekannt.

Erasmus+

Über geförderte Projekte im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD). Im Dokumentencenter werden Förderlisten zu Kurzzeitprojekten, akkreditierten Projekten, kleineren Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften veröffentlicht. Anhand der nach Bundesländern gegliederten Listen lassen sich auch die geförderten Einrichtungen und Projekte aus Thüringen ermitteln.

Quelle / Förderlisten: Dokumentencenter Erasmus+ Schulbildung

Über Teilnehmendenzahlen, Mobilitätsprojekte und akkreditierte Einrichtungen im Bereich Erasmus+ Berufliche Bildung informiert die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Die jährlich veröffentlichten Statistiken sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt und enthalten gesonderte Angaben für Thüringen.

Die Statistik umfasst die berufliche Bildung insgesamt und ist daher nicht auf Schulen beschränkt.

Quelle / Statistik: Erasmus+-Statistiken der Nationalen Agentur beim BIBB

Kooperation schulisch-außerschulisch

Rechtliche Voraussetzungen (Schule)

Im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) heißt es:

§ 55a – Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe

(1) Die Schulen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden.

Ergänzend bestimmt § 10 Abs. 4 ThürSchulG, dass sich Schulen außerunterrichtlichen Angeboten öffnen, insbesondere Angeboten öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Über solche Angebote entscheidet die Schulkonferenz; ihre Durchführung erfolgt im Benehmen mit dem Schulträger.

Oberste Schulbehörde

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Carolaplatz 1, 01097 Dresden

Pressestelle:
Telefon: +49 351 564-65122 | E-Mail: [email protected]
Zentrale / Poststelle:
Telefon: +49 351 564-0 | E-Mail: [email protected]

Rechtliche Voraussetzungen (Jugend)

Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) formuliert die Verpflichtung aus Sicht der Jugendhilfe:

§ 14 Abs. 4 – Aufgaben der Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen.

Auf Bundesebene nennt § 11 Abs. 3 SGB VIII sowohl die schulbezogene als auch die internationale Jugendarbeit als Schwerpunkte der Jugendarbeit. § 81 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe außerdem zur strukturellen Zusammenarbeit mit Schulen und Schulverwaltungen.

 

Kooperationsvereinbarung von Jugendhilfe und Schule

Im April 2008 schlossen der Freistaat Thüringen und die kommunalen Spitzenverbände eine landesweite Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Sie beschreibt Grundsätze der Zusammenarbeit und sieht verbindliche Kooperationsstrukturen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Schulen, Schulämter sowie öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sollen dabei einbezogen werden.

Die Vereinbarung wurde noch im selben Jahr durch das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gesetzlich umgesetzt. Dadurch wurde das Kooperationsgebot insbesondere in § 55a Thüringer Schulgesetz und § 14 Abs. 4 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz verankert. Diese gesetzlichen Bestimmungen bilden heute die maßgebliche Grundlage der Zusammenarbeit.

Quelle: Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen vom 16. April 2008
 

Fachliche Einschätzung im Landesjugendförderplan

Der Landesjugendförderplan Thüringen 2023 bis 2027 bestätigt den grundsätzlichen Bedarf an Zusammenarbeit, beschreibt ihre praktische Umsetzung jedoch als Herausforderung. Schulen seien für viele Konzepte der Jugendarbeit wichtige Kooperationspartner. Als hinderlich werden vor allem begrenzte Zeitressourcen, fehlende Fachkräfte und unzureichende Strukturen der Jugendarbeit vor Ort genannt. Der Förderplan betont außerdem die Bedeutung einer gemeinsamen Vor- und Nachbereitung sowie der Sensibilisierung und Qualifizierung des schulischen Personals.

Quelle: Landesjugendförderplan Thüringen 2023 bis 2027, (insbesondere Seiten 64 und 129).

Für gemeinsame Vorhaben von Schulen und außerschulischen Trägern bestehen in Thüringen unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

Förderung über die Schule

Schulen können Angebote externer Partner insbesondere über das Thüringer Schulbudget finanzieren. Das Budget kann unter anderem für außerunterrichtliche Bildungsangebote, Arbeitsgemeinschaften, Projekte sowie Leistungen externer Projektpartner eingesetzt werden. Ob ein konkretes Vorhaben finanziert werden kann, entscheidet die Schule im Rahmen der jeweils geltenden Durchführungsbestimmungen.

Quelle und aktuelle Unterlagen: Thüringer Schulportal – Schulbudget

Daneben unterstützt das Thüringer Bildungsministerium weiterhin bestimmte unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche Vorhaben am Lernort Schule. Dazu gehören beispielsweise Projekte zur Demokratiebildung, Toleranz, Gewaltprävention oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Förderung wird von der Schule beantragt; die jeweils aktuellen Fördergegenstände, Höchstbeträge und Verfahrensregeln sollten dem aktuellen Antragsformular entnommen werden.

Hinweis: Denk Bunt – Lernort Schule

 

Förderung über die Jugendhilfe

Auf Seiten der Jugendhilfe ist insbesondere die Landesförderung der örtlichen Jugendförderung von Bedeutung. Gefördert werden die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zu den förderfähigen Bereichen gehört ausdrücklich auch die schulbezogene Jugendarbeit. Maßnahmen können innerhalb von Schulen oder in Zusammenarbeit mit Schulen auch außerhalb des Schulgeländes stattfinden.

Freie Träger und Schulen stellen ihren Antrag daher grundsätzlich nicht unmittelbar beim Land. Sie sollten sich an das örtlich zuständige Jugendamt wenden. Ob und unter welchen Bedingungen ein gemeinsames Projekt gefördert werden kann, richtet sich nach dem örtlichen Jugendförderplan und den Förderrichtlinien des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Örtliche Jugendförderung Thüringen

Die Schulsozialarbeit in Thüringen wird ebenfalls über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefördert. Sie kann Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe unterstützen, ist jedoch keine allgemein zugängliche Projektförderung für beliebige gemeinsame Vorhaben.

Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Schulsozialarbeit

 

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2024-2029

Im Regierungsvertrag 2024–2029 von CDU, BSW und SPD wird der internationale Jugend- und Schüleraustausch an mehreren Stellen aufgegriffen. Die Koalitionsparteien verbinden ihn vor allem mit Demokratiebildung, europäischer Verständigung und den internationalen Beziehungen Thüringens.
Angekündigt werden insbesondere:

  • eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule sowie der Ausbau internationaler Jugendbegegnung und Jugendbildung (S. 69),
  • die Unterstützung des internationalen Austauschs und des interkulturellen Dialogs (S. 100),
  • eine Stärkung innereuropäischer Jugendprojekte (S. 107),
  • Austauschmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende,
  • eine stärkere Nutzung von Erasmus+, insbesondere für Auszubildende (S. 107–108),
  • die Pflege von Regional-, Städte- und zivilgesellschaftlichen Partnerschaften sowie
  • die Weiterentwicklung und Förderung der Europäischen Jugendbildungsstätte Weimar (S. 107).

Schule wird zudem als Lernort für Freiheit, Toleranz, Völkerverständigung und Frieden bezeichnet (S. 20). Das erweiterte Bildungsverständnis, die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure und das „Lernen am anderen Ort“ bieten weitere Anknüpfungspunkte für die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Trägern.

Die Aussagen besitzen programmatischen Charakter. Sie benennen politische Ziele, legen jedoch überwiegend noch keine konkreten Maßnahmen, Zuständigkeiten oder zusätzlichen Fördermittel fest. In den bislang veröffentlichten Regierungserklärungen fanden sich keine weitergehenden, ähnlich konkreten Festlegungen zum internationalen Jugend- und Schüleraustausch.

Quelle: Regierungsvertrag Thüringen 2024–2029

Details und Fundstellen: „Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in den Koalitionsverträgen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg“ (eigene Auswertung, Januar 2025).

Ausbau des Schüleraustauschs mit Israel

Nach einer Israelreise kündigte Ministerpräsident Mario Voigt im November 2025 an, den Schüleraustausch zwischen Thüringen und Israel auszubauen. Staatskanzlei und Bildungsministerium sollen interessierte Schulen sowie Lehrkräfte ansprechen und zur Teilnahme an Austauschprogrammen einladen.

Zugleich bekräftigte Voigt das im Regierungsvertrag formulierte Ziel, einem künftigen Deutsch-Israelischen Jugendwerk ein Engagement in Weimar zu ermöglichen. Konkrete Programme, Fördermittel oder beteiligte Schulen wurden zunächst nicht benannt.

Quelle: Thüringen will Schüleraustausch mit Israel ausbauen (dpa-Meldung vom 18. November 2025)

 

Anfragen, Anträge und Beschlüsse

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Thüringer Landtages aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

Thüringen als Ort des europäischen Dialogs

Im Dezember 2025 beschloss der Thüringer Landtag, das Jahr 2026 für eine Belebung des Weimarer Dreiecks zu nutzen. 

Die Landesregierung wurde aufgefordert, sich ausdrücklich für den Ausbau dauerhaft angelegter zivilgesellschaftlicher, kultureller und jugendpolitischer Kooperationen mit den Thüringer Partnerregionen Hauts-de-France und Małopolska einzusetzen. Der Beschluss bietet damit einen aktuellen politischen Anknüpfungspunkt für internationale Jugendbegegnungen sowie Kooperationen von Schulen, Kommunen und außerschulischen Trägern.

Quelle: Beschluss „Thüringen als Ort des europäischen Dialogs stärken – 2026 als Jahr des Weimarer Dreiecks nutzen“ (Drs. 8/2522 vom 5. Dezember 2025).

Erster Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen

Der Erste Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen weist auf soziale Unterschiede beim Zugang zu Auslandserfahrungen hin. Von den Befragten, die noch nicht im Ausland gewesen waren, nannten 44 Prozent ihre finanzielle Situation als Grund. Zudem äußerten junge Menschen mit angestrebtem Abitur häufiger Interesse an einem Auslandsaufenthalt als Befragte, die einen Haupt- oder Realschulabschluss anstrebten.

Die Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten – von Urlaub und Klassenfahrt bis zu Schüleraustausch, Jugendbegegnung, Praktikum oder Freiwilligendienst. Sie sind daher keine Teilnahmezahlen für den internationalen Jugend- und Schüleraustausch, belegen aber finanzielle und bildungsbezogene Zugangshürden.

Der Bericht stellt außerdem fest, dass eine starke Ablehnung ethnischer Minderheiten bei Befragten ohne Auslandserfahrung häufiger vorkommt: Im Lebenslagenbericht zeigt sich ein statistischer Zusammenhang zwischen fehlender Auslandserfahrung und einer stärkeren Ablehnung ethnischer Minderheiten. Daraus lässt sich keine unmittelbare Wirkung einzelner Austauschformate ableiten. Der Befund unterstreicht jedoch die Bedeutung von Zugängen zu internationalen und interkulturellen Erfahrungen.

Quelle: Erster Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen (Drs. 7/10530 vom 10.09.2024), insbesondere S. 103 und 118.

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