Internationaler Austausch an allen Schularten

Austausch in der Schule
Schüleraustausch in der Grundschule
Freiwillige berufliche Praktika
Oberste Reihe: Anneke Böhmert, 4.v.l. und Mia Biermann-Ratjen, 1.v.r.
Begegnung junger Menschen

„Austausch macht Schule“ ist mit der Vision gestartet, jede Schülerin und jeder Schüler sollte die Möglichkeit haben, zumindest einmal im Rahmen der schulischen Ausbildung an einem Austausch teilzunehmen. Klassischerweise wird internationaler Schüleraustausch aber mit dem Fremdsprachenunterricht verknüpft und findet vor allem an Gymnasien statt. Diese Grenzen wollen und müssen wir uns nicht setzen!

Unser Ziel ist Bildungsgerechtigkeit. Denn Kernanliegen des Austauschs ist die Vermittlung internationaler Erfahrungen und globaler Handlungskompetenzen– und die können Schüler*innen aller Altersstufen an allen Schultypen sammeln. Jede und jeder, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion, von individuellen Fähigkeiten oder den sozialen wie ökonomischen Voraussetzungen, sollte das für ihn oder sie geeignete Format finden können, Teil einer Begegnung zu sein und den Horizont zu erweitern.

Ein internationaler Austausch kann schon im Grundschulalter ein prägendes Erlebnis sein und gelingt auch im Rahmen von Projekten an Oberschulen oder Stadtteilschulen mit nichtsprachlichem Profil. Den größten Anteil an internationalen Austauschprojekten haben Gymnasien. Doch wirkt sich ein Austausch auch auf die persönlichen Einstellungen von Berufsschüler*innen positiv aus. Viele von ihnen können sich, vielleicht im Anschluss an erste internationale Kontakte, ein Praktikum oder eine Anstellung im Gastland vorstellen.

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 (in einigen Bundesländern die Klassenstufen 1 bis 6). Sie ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Schulische Angebote für internationalen Austausch an Grundschulen wären deshalb ein besonders wirksamer Beitrag für Zugangsgerechtigkeit zu diesen Formaten.

Doch internationaler Schulaustausch an Grundschulen scheint auf den ersten Blick schwer vorstellbar: Die Kinder sind noch klein, die Fremdsprachkenntnisse kaum vorhanden – welche Lehrkraft will diese Verantwortung auf sich nehmen? Was haben die Schüler*innen davon – und lassen die Eltern das überhaupt zu?

Aber sowohl die Programme und Fördermöglichkeiten, als auch die Erfahrungen von Akteur*innen zeigen: Grundschulaustausch ist eine große Bereicherung für alle Beteiligten und kann unterschiedlichste Formate annehmen.

Hier finden Sie einen Überblick über Möglichkeiten, Methoden und Formate.

Im Sekundarbereich I fächert sich das Bildungssystem in verschiedene Schulformen bzw. Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. Während in der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium der Unterricht grundsätzlich auf einen bestimmten Abschluss bezogen ist, führen Schularten mit zwei Bildungsgängen sowohl den Haupt- als auch den Realschulbildungsgang und Schularten mit drei Bildungsgängen (auch kooperative oder additive Gesamtschulen genannt) darüber hinaus noch einen Gymnasialbildungsgang.

Je nach Bundesland sind es Mittel-, Haupt-, Real- oder Oberschulen sowie Sekundar-, Gemeinschafts- oder Stadtteilschulen die Bildungsgänge in diesem Bereich anbieten.

An diesen nichtgymnasialen weiterführenden Schulen spielt der internationale Austausch bislang eine noch nicht ausreichende Rolle, Obwohl Austauschangebote gerade die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler dieser Schulen ansprechen.

Das kann daran liegen, dass die Bildungsgänge insgesamt kürzer sind, oder dass hier weniger Fremdsprachen unterrichtet werden und damit der Bedarf eines internationalen Austausches vermeintlich geringer eingeschätzt wird. Dabei haben alters- und zielgruppengerechte Austauschangebote sowie die spezielle Erfahrung des Lernens außerhalb des Unterrichts gerade hier eine besondere Wirkung auf die Entwicklung und die berufliche und fachliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler.

Hier geben wir einen Überblick über Beispiele guter Praxis mit thematischen Anregungen, aber auch Förderprogramme und weiterführende Materialien.

Bereits jetzt ist schulischer Austausch besonders gut an den gymnasialen weiterführenden Schularten vertreten.
Zu diesem Bildungsbereich schreibt die Bundeszentrale politische Bildung:

„Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Welche dieser Bildungseinrichtungen einem Jugendlichen offenstehen, hängt maßgeblich davon ab, welchen Schulabschluss er erlangt hat: Der Hauptschulabschluss qualifiziert vor allem zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Dazu müssen die Jugendlichen jedoch zunächst eine Lehrstelle in einen Betrieb finden. Gelingt dies nicht – und das gilt für einen beträchtlichen Anteil der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss – so müssen die Jugendlichen, zumal sie noch schulpflichtig sind, eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren. Für Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss (MSA) ist das Spektrum der Wahlmöglichkeiten deutlich größer. Der MSA ermöglicht neben der dualen auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung und eröffnet – z.T. unter Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts – den Zugang zu den verschiedenen beruflichen Oberschultypen (FOS, BOS, Fachgymnasium) und zur gymnasialen Oberstufe. In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. zur Fachhochschulreife, und berechtigen damit zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Allerdings nimmt auch ein beträchtlicher Anteil der Jugendlichen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung auf.“ (Quelle: BpB)

Die Berufsschule bildet in der Regel den schulischen Teil der dualen Berufsbildung und vermittelt Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte, fördert die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung. Es gibt daher auch bestimmte Schwerpunkte zu einzelnen Kompetenzen.

In der Berufsbildung stellen Auslandsaufenthalte immer noch die Ausnahme dar. Dabei sind gerade für die berufliche Zukunft Auslandserfahrungen heute von besonderer Bedeutung. Austauschprogramme für Schüler*innen an berufsbildenden Schulen sind besonders deshalb schwerer zu organisieren, weil sich die Berufsbildungssysteme in den meisten anderen europäischen Ländern grundlegend vom deutschen dualen System unterscheiden: In Deutschland spielt der Ausbildungsbetrieb die zentrale Rolle und die Berufsschule ist in der Regel nachgeordnet. In den meisten anderen Ländern hingegen ist die berufliche Einstiegsqualifikation vollschulisch organisiert und der praktische Unterricht findet nur in Form kürzerer Praktika statt.

Da für viele junge Menschen die Hürde recht hoch ist, einen berufsbildenden Auslandsaufenthalt individuell und für sich selbst zu organisieren, hat die Berufsschule eine besondere Bedeutung dabei, erste Auslandserfahrungen am Beginn einer Berufslaufbahn zu ermöglichen und junge Menschen zu ermutigen, diese Schritte zu gehen.

Hier finden Sie gelungene Beispiele und Ansätze für den Austausch in der beruflichen Bildung.

Förderzentren und ein Schwerpunkt zu inklusiven Ansätzen im internationalen Austausch.
Zum Bildungsbereich der Förderschulen schreibt die Bundeszentrale politische Bildung:

„Im internationalen Vergleich wird in Deutschland ein großer Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des allgemeinen Schulsystems unterrichtet. Je nach Bundesland gibt es dazu bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. Förderschulen für Gehörlose, Blinde, Sprachbehinderte, Lernbehinderte), die in einigen Bundesländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden. Mehr als drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Art. 24 dieses völkerrechtlichen Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ein „inklusives“ Bildungssystem zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass Kinder mit und ohne Behinderungen grundsätzlich gemeinsam an allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen.“ (Quelle: BpB)

Auf den Seiten der Bundeszentrale politische Bildung finden Sie neben weiteren Angaben zum deutschen schulischen Bildungssystem auch eine interaktive Grafik.

Veröffentlicht am: 13.01.2021