Fördermittel für deutsch-britische Schulpartnerschaften

Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind allgemeinbildende und berufliche Schulen in Deutschland, die eine Partnerschaft mit einer Schule im Vereinigten Königreich pflegen oder aufbauen möchten.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Reise- und Aufenthaltskosten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
- Projektarbeit und gemeinsame Aktivitäten
- Vorbereitung und Nachbereitung der Austauschprojekte
Höhe der Zuschüsse
Die Zuschüsse orientieren sich an der Zahl der Teilnehmenden und der Dauer des Aufenthalts. Eine detaillierte Übersicht zu Förderhöhen und Bedingungen finden Sie auf der Website von UK-German Connection.
Antragstellung und Fristen
Anträge können mehrmals im Jahr gestellt werden. Die aktuellen Fristen und Antragsformulare stellt UK-German Connection online zur Verfügung.
Beratung und Unterstützung
Für Fragen zur Antragstellung oder zur Planung einer deutsch-britischen Schulpartnerschaft steht das Team der UK-German Connection zur Verfügung. Zuständig ist UK-German Connection-Büro beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz.
Dort finden Sie aktuelle Informationen zu Programmen, Förderbedingungen und Antragsverfahren im schulischen Austausch auf der Website des PAD: Deutsch-Britische Schulpartnerschaften – UK-German Connection (PAD)
Informationen zu Fördermöglichkeiten für diese und andere Formen des deutsch-britischen Jugendaustauschs finden Sie auch auf der Website von UK-German Connection.