Fördermittel für deutsch-britische Schulpartnerschaften

Zuschüsse für Schulaustausch, Planungsbesuche und gemeinsame Projekte
Deutsch-Britischer Schulaustausch Grosvenor-Grammar-school

Neue Förderrichtlinien ab 1. Januar 2027

UK-German Connection unterstützt allgemeinbildende und berufliche Schulen in Deutschland dabei, Schulpartnerschaften mit dem Vereinigten Königreich aufzubauen, weiterzuentwickeln und gemeinsame Begegnungen durchzuführen.

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Förderrichtlinien. Schulen, die einen deutsch-britischen Austausch für 2027 planen, sollten die neuen Förderbedingungen und Antragsfristen frühzeitig berücksichtigen. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind allgemeinbildende und berufliche Schulen in Deutschland, die eine Partnerschaft mit einer Schule im Vereinigten Königreich aufbauen, wiederbeleben oder im Rahmen gemeinsamer Begegnungen weiterentwickeln möchten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

UK-German Connection unterstützt deutsch-britische Schulpartnerschaften mit verschiedenen Angeboten. 
Ab 1. Januar 2027 stehen insbesondere folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Welche Kosten werden in welcher Höhe gefördert?

Je nach Förderprogramm können unter anderem Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Kosten für gemeinsame Aktivitäten bezuschusst werden. Ab 1. Januar 2027 wird die Höhe der Förderung stärker am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet. Dabei spielen unter anderem die Gruppengröße und die Art der Unterbringung eine Rolle. Zusätzlich ist eine Sonderförderung für Teilnehmende vorgesehen, deren finanzielle Situation oder andere Lebensumstände die Teilnahme an einer Begegnung erschweren.

Die jeweils gültigen Fördersätze und Voraussetzungen finden Sie bei UK-German Connection.

Antragstellung und Fristen

Für Begegnungen ab 1. Januar 2027 gelten teilweise neue Antragsfristen.

  • Anträge für Planungsbesuche müssen mindestens acht Wochen vor der geplanten Begegnung gestellt werden.
  • Auch Anträge für „Projekt“ und „Projekt Plus“ müssen mindestens acht Wochen vor der Begegnung eingehen.
  • Für die regulären Zuschüsse für Schulbegegnungen gelten weiterhin feste Antragsfristen innerhalb des Schuljahres. Die Antragsfrist für Begegnungen, die zwischen Januar und März 2027 stattfinden, endet bspw. am 31. Oktober 2026.

Schulen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welches Förderprogramm für ihr Vorhaben infrage kommt und bis wann der Antrag gestellt werden muss. Die aktuellen Fristen, Antragsformulare und Förderrichtlinien stellt UK-German Connection online zur Verfügung.

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen zur Förderung oder zur Planung einer deutsch-britischen Schulpartnerschaft berät das deutsche Team von UK-German Connection – Deutsch-Britische Schulpartnerschaften beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz. 

Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Richtlinien und Antragsfristen finden Sie auf der Website von UK-German Connection.

Veröffentlicht am: 26.08.2025