Fördermöglichkeiten des Freistaates Thüringen

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Freistaat Thüringen

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Laut Thüringer Schulgesetz entscheidet die Schulkonferenz über die Gründung und Ausgestaltung von Schulpartnerschaften (§ 38 Abs. 5 Ziff. 11).

Oberste Landesschulbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Postfach 900 463, 99107 Erfurt
Referat 36: Hannelore Markert, Telefon: 0361-57-3411504

Förderung

Internationale Schülerbegegnungen

Laut Verwaltungsvorschrift des TMBJS vom 27.08.2014 über Kostenerstattungen bei internationalen Schülerbegegnungen im Rahmen von Schulpartnerschaften besteht für internationale Schülerbegegnungen im Freistaat Thüringen die Möglichkeit, im Rahmen von Schulpartnerschaften Anträge auf Kostenbeteiligung zu stellen.

Für die Entscheidung von Anträgen auf Kostenbeteiligung durch den Freistaat Thüringen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine Austauschmaßnahme im Rahmen einer Schulpartnerschaft, die auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt ist.
  • Die gegenseitigen Besuche finden während der Schulzeit der jeweiligen gastgebenden Schule statt.
  • Im Programmablauf ist eine Integration in den Alltag und die Aktivitäten der gastgebenden Schule, z.B. Teilnahme am Unterricht, projektorientiertes Arbeiten, Besuche schul- oder schulortbezogener Einrichtungen, gewährleistet.
  • Geplante Exkursionen sollen sich auf die Region der gastgebenden Schule und/oder ein bestimmtes Thema, unter welchem die Austauschmaßnahme steht, beziehen. Rein touristisch motivierte Exkursionen sind auszuschließen.
  • Die Schülerbegegnung ist für mindestens vier Aufenthaltstage mit Programmcharakter geplant, […]
  • Die Gruppengröße soll mindestens zehn Schüler betragen.
  • Die Unterkunft soll auf Basis der Gegenseitigkeit in Gastfamilien erfolgen.

Anträge auf Kostenbeteiligung müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme im TMBJS vorliegen (vgl. Verwaltungsvorschrift vom 27.08.2014). Die Anträge sind über den Schulträger der Schule an das TMBJS zu richten. Das zu verwendende Antragsformular ist auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Postfach 900 463, 99107 Erfurt
Referat 36: Hannelore Markert, Telefon: 0361-57-3411504

Weitere Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Beratungsstellen ermittelt werden.


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Auf Webseiten der Landesregierung heißt es:

Schüleraustausche ermöglichen Einblicke in andere Kulturen und fördern das Erlernen einer Fremdsprache. Die Erinnerungen bleiben ein Leben lang erhalten und beeinflussen mitunter die Berufswahl junger Menschen.

In der Thüringer Schulordnung (Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe) steht:  

13. Auslandsaufenthalte können bis zur Dauer eines ganzen Schuljahres genehmigt werden. Der Schüler ist verpflichtet, während dieser Zeit eine Schule im Ausland zu besuchen. Der Schulbesuch ist nach Rückkehr nachzuweisen. Der Schüler besucht nach Rückkehr die Klassenstufe, in die er vor dem Auslandsaufenthalt versetzt worden ist. Findet der ganzjährige Auslandsaufenthalt während des Besuchs der Oberstufe statt, erfolgt keine Anrechnung der Zeit des Auslandsaufenthalts auf die Höchstverweildauer in der Thüringer Oberstufe.

Informationen zum Einzelschüleraustausch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Postfach 900 463, 99107 Erfurt
Referat 36: Hannelore Markert, Telefon: 0361-57-3411504

Förderung

Eine Förderung aus Landesmitteln konnte nicht ermittelt werden.

Weitere Informationen und Beratung

Informationsflyer des AJA über Regelungen zum Auslandsschuljahr für Schüler an Thüringer Gymnasien


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)

Im Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 des Freistaates Thüringen steht:

4.3.4 Internationale Jugendarbeit
Träger der freien Jugendhilfe treten in Thüringen insbesondere als Anbieter internationaler Jugendarbeit auf. Sie finanzieren ihre Angebote zuvorderst aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie durch Förderinstrumente der Europäischen Union. (…) Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Stiftungen, die finanzielle Unterstützung leisten. Zur unterstützenden Finanzierung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit setzen einige Thüringer Jugendverbände Mittel aus der Globalförderung ein.

Die fachpolitische Herausforderung ‚Kultur des Zusammenlebens‘ fordert dazu auf, dass Angebote der internationalen Jugendarbeit auch weiterhin Gegenstand der überregionalen Förderung sind. (…)

Inhaltliche Zielstellung für die internationale Jugendarbeit in Thüringen soll die zunehmende diversitätsbewusste Angebotsgestaltung sein. Unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderung ‚Chancengleichheit‘ soll es gelingen, alle jungen Menschen mit Angeboten der internationalen Jugendarbeit zu erreichen, angewandte Methoden diversitätsbewusst zu gestalten und Vielfalt zum Thema zu machen.

Gleichzeitig sollte die internationale Jugendarbeit ihre politische Dimension durch die Thematisierung politischer Fragen, insbesondere von Flucht und Migration, Menschenrechte, Aspekten der Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Werten stärken. Internationale Jugendarbeit leistet hier einen substantiellen Beitrag zur politischen Sozialisation junger Menschen. Dazu wird der Bedarf formuliert, im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 Fortbildungsangebote durchzuführen, die eine Auseinandersetzung über ermöglichende und begrenzende Bedingungen von politischem Handeln in Angeboten der internationalen Jugendarbeit thematisieren. (…)

Vor allem die Förderung für die Durchführung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit mit eher benachteiligten Zielgruppen, insbesondere in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, benötigt eine veränderte Förderstruktur. (…) Die Einbindung dieser Zielgruppen ist Teil der Europäischen Jugendstrategie.

Internationale Jugendarbeit benötigt darüber hinaus Angebote von Fortbildungen zu den fachlichen Schwerpunkten und methodischen Anforderungen im Planungsfeld.

Oberste Landesjugendbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach: 900 463, 99107 Erfurt
Referat 42: Angela Lorenz, Telefon: 0361-57-3411442

Förderung

Internationale Maßnahmen

Grundlage der Mittelvergabe ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP)

5.2.6.1
Gefördert werden internationale Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbegegnung mit ausländischen Partnergruppen bei einer Dauer von i.d.R. mindestens fünf Tagen und maximal 30 Tagen. […] Die Zuwendung wird für höchstens 40 Teilnehmende pro Maßnahme i.d.R. ab dem 12. Lebensjahr bis 27. Lebensjahr gewährt.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach: 900 463, 99107 Erfurt
Referat 42
Angela Lorenz, Telefon: 0361-57-3411442

Weiter Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule und Jugend)

Das Land Thüringen, der Thüringische Landkreistag sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen haben eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule unterzeichnet.

Die Unterzeichner vereinbaren zur Stärkung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule die Entwicklung von Kooperationsstrukturen: Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sind zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Schulträgern mit den Staatlichen Schulämtern Kooperationsstrukturen herzustellen Diese sollen so gestaltet werden, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit befördert wird und die Beteiligung der in den Sozialräumen existierenden Schulen und Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist. Ziele und Maßnahmen der Kooperation werden mit Bezug auf die Aufgaben der sozialräumlichen Arbeitsebenen festgelegt.

Das Thüringer Schulgesetz (§ 2 ThürSchulG) formuliert die rechtlichen Voraussetzungen für Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit Schulen.

§ 2 Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen
(4) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet die Schulen insbesondere bei der Einschulung, beim Schulwechsel und beim Übergang in die weiterführenden Schulen zu einer engen Zusammenarbeit untereinander sowie mit den vorschulischen Einrichtungen und mit außerschulischen Einrichtungen, die an der Bildung und Erziehung beteiligt sind. (…)

§ 11 Außerunterrichtliche Angebote
Außerunterrichtliche Angebote werden entsprechend den personellen und sächlichen Voraussetzungen der Schule, den Bedürfnissen der Schüler und dem Wunsch der Eltern ermöglicht. Für die Klassenstufen 5 und 6 kann in allen Schularten ein Ganztagsangebot vorgehalten werden. Dabei sind die territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Schule öffnet sich außerunterrichtlichen Angeboten, insbesondere solchen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unterrichtliche und außerunterrichtliche Inhalte sollen sich dabei sinnvoll ergänzen. Über das Angebot der Schule entscheidet die Schulkonferenz; die Durchführung erfolgt im Benehmen mit dem Schulträger. (…)

§ 55 a Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
(1) Die Schulen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden.

Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (§ 14 ThürKJHAG) formuliert die rechtlichen Voraussetzungen für Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit Schulen.

§ 14 - Aufgaben der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(4) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln die hierfür geeigneten Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden. (…)

§ 16 - Förderung der Jugendarbeit
(2) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe weist im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII in einem besonderen Jugendförderplan den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus. Auf der Grundlage einer Feststellung des Bestandes ist der Bedarf festzustellen an

1. Veranstaltungen, insbesondere für die in § 11 Abs. 3 SGB VIII genannten Schwerpunkte der Jugendarbeit,
2. Einrichtungen, einschließlich der dazu erforderlichen Gebäude und Räume, insbesondere
a) Häusern der offenen Tür,
b) Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten,
c) Jugendherbergen und Wanderheimen,
d) Räumen für Jugendtreffs und Jugendgruppen, auch an Schulen,

3. den dafür erforderlichen Fach- und Hilfskräften.

Oberste Landesschulbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 900 463, 99107 Erfurt

Oberste Landesjugendbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 900 463, 99107 Erfurt

Förderung

Unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben am Lernort Schule  

Unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche Vorhaben am Lernort Schule in Thüringen an einem oder mehreren Unterrichtstagen können finanziell unterstützt werden. In den Hinweisen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Unterstützung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben am Lernort Schule (Stand: 31. März 2017) steht:

Unterstützt werden im Wege der Kostenerstattung unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche Vorhaben am Lernort Schule in Thüringen an einem oder mehreren Unterrichtstagen:

  1. zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie zur Herausbildung toleranter Denk- und Verhaltensweisen,
  2. gegen Gewaltverhalten, Fremdenfeindlichkeit und extremistische Gruppenbildung,
  3. zur Aufklärung über mögliche Gefährdungen und Einschränkungen durch extreme ideologische oder religiöse Überzeugungen,
  4. im musisch-künstlerischen Bereich (u. a. Projekte mit Schultheatergruppen, Schulchören),
  5. zur Umsetzung regionaler Kooperationsvereinbarungen „Schule und Bibliothek“,
  6. im naturwissenschaftlich-technischen Bereich,
  7. im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich,
  8. zur interkulturellen Kompetenz,
  9. zur Gesundheits- und Sexualerziehung,
  10. zur Aufklärung und Prävention zum Umgang mit legalen und illegalen Drogen bzw. Substanzen,
  11. zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (Vier-Dimensionen-Modell: Ökonomie, Ökologie, Soziales, Globales).
    (…)

Erstattet werden die Aufwendungen für:

  • projektbezogene Sachmittel (…),
  • projektbezogene Mieten und Nutzungsgebühren (…),
  • Dienstleistungen von schulfremden Personen (z. B. Honorare für Künstler/innen) in Anlehnung zur Honorarordnung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) sowie deren Aufwendungen zur Anreise an die Schule.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt

Weitere Informationen und Kontakte

Formular Antrag auf Unterstützung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben am Lernort Schule


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.
Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018