Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas

Schülerbegegnungen

Baden-Württembergische Schulen können für internationale Schülerbegegnungen mit  den MOE-Staaten (dazu gehören Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn), den Baltischen Staaten, der Russischen Föderation und den weiteren GUS-Staaten sowie den SOE-Staaten (dazu gehören z. B. Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien) Zuschüsse gewährt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mindestens der Klassenstufe 8 angehören. Die Schülerbegegnung soll mindestens fünf und nicht länger als zehn Tage dauern. Es wird eine gründliche Vor- und Nachbereitung erwartet, die auch die Beschäftigung mit aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Entwicklung in Mittel- und Osteuropa umfasst. Die begleitenden Lehrkräfte sollen vor einer Begegnungsfahrt an einer geeigneten Lehrerfortbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Schülerbegegnung soll auf Gegenseitigkeit angelegt sein, wie zum Beispiel im Rahmen einer Schulpartnerschaft.

Bei Maßnahmen in Baden-Württemberg beträgt der Landeszuschuss bis zu 9 Euro je Tag und Person der Gästegruppe. Bei Maßnahmen an einem dritten Ort in Baden-Württemberg kann der Zuschuss auch für die gastgebende Gruppe gewährt werden.

Bei Maßnahmen im Ausland beträgt der Landeszuschuss bis zu 35% der anerkannten Fahrkosten.
Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden die genannten Höchstsätze in der Regel nicht erreicht.

 

Anträge sind bis zum 1. Dezember des Vorjahres bei der Kostenstelle des zuständigen Regierungspräsidiums einzureichen.

Veröffentlicht am: 12.01.2018