Mit Erasmus+ Schulnetzwerke fördern

Europäische Fördermittel unterstützen Schüler:innen, Lehrkräfte und Schulen bei europaweiter Vernetzung und Austausch
Junge Lehrkräfte

Mit dem Programm Erasmus+ stärkt die Europäische Union (EU) diverse Bildungsmaßnahmen im schulischen Bereich nachhaltig. Eine Antragstellung ist in der Regel über die deutsche Nationalagentur für EU-Programme im Schulbereich, den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz (KMK) möglich.

Ziele des Programms Erasmus+

Die Ziele, die durch die Angebote der EU erreicht werden sollen, sind klar definiert: Zum einen sollen Schülerinnen und Schülern jene Schlüsselkompetenzen erwerben, die für einen sich dynamisch entwickelnden Arbeitsmarkt und eine sich wandelnde Gesellschaft benötigt werden. Zum anderen sollen die beruflichen Kompetenzen von Lehrkräften und Schulleitungen gestärkt werden. Mittels gezielter Unterstützungsangebote soll zudem die Quote der Schulabbrecher innerhalb der EU gesenkt werden.

Diverse Angebote für Lehrkräfte

Für Lehrkräfte und Schulleitungen gibt es zwei weitere Bereiche, die genauere Beachtung verdienen: Da ist zum einen das eTwinning-Netzwerk. Darüber können Lehrkräfte an Schulen und vorschulischen Einrichtungen miteinander in fachlichen Austausch treten und an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Zum anderen gibt es den School Education Gateway. Er ist als zentrale Anlaufstelle für die im Bildungswesen beteiligten Akteure gedacht und stellt in 23 Sprachen ebenfalls Onlinekurse und Unterrichtsmaterialien zur Fortbildung zur Verfügung. Dort sind auch Hintergrundinformationen und didaktische Tipps zur inhaltlichen Bereicherung von Lehrplänen abrufbar.

Schulische Begegnungen stehen im Fokus von Erasmus+

Als Kernelement von Erasmus+ steht der Aspekt der Mobilität von Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal im Fokus. Auf den Erasmus+ Seiten des PAD sind die jeweiligen Antragsfristen einzusehen. Egal für welche Art von Förderung sich Schulen interessieren: Sie sollten sich möglichst frühzeitig auf die Antragstellungen vorbereiten, rät der PAD.

Bei den Schulpartnerschaften, die mit Erasmus+ unterstützt werden, geht es um die Förderung der Begegnungen von Schüler.innen sowie von Lehrkräften. Innerhalb von Projekten können sie Themen wie „Demokratische Bildung“ oder die „Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen und Toleranz“ in der Schule in den Mittelpunkt rücken. Darüber hinaus werden Langzeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen an einer Partnerschule ermöglicht. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre.

Über Erasmus+ sind individuelle Lehr- und Lernaufenthalte im Ausland möglich, aber auch Projekte zur Förderung der Schulentwicklung. Dies betrifft die Bereiche Unterrichtsqualität, Steuerungsqualität und Internationalisierung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können an Partnereinrichtungen unterrichten und an EU-weiten Konferenzen und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Sie können auch an Partnerschulen hospitieren oder an Schulen, die für die Entwicklung der eigenen Institution thematisch relevant sind. Solche Mobilitätsoptionen sollen eine stärkere Vernetzung und einen besseren Austausch von Wissen zwischen den Schulen in der EU voranbringen.

Schulen, Behörden und Hochschulen können gemeinsam Projekte entwickeln

Ein Schwerpunkt ist der europaweite Ausbau strategischer Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen. Sie sollen neue Impulse im Bildungswesen setzen. Diese sogenannten Konsortialpartnerschaften betreffen neben Schulen unter anderem auch Hochschulen, Kindergärten und Schulbehörden. Diese Institutionen werden zu strategischen Partnerschaften vernetzt, sollen sich über bewährte Verfahren und Methoden im Bildungsbereich austauschen können und so ihre Kompetenz und Qualität steigern. Gemeinsam können in Partnerschaften dieser Art auch innovative Produkte, wie etwa Lern-Apps, entwickelt werden. Eine solche Zusammenarbeit wäre beispielsweise auch zwischen Hochschulen und Schulen denkbar.

Eine wichtige Voraussetzung für die teilnehmenden Institutionen in einer sogenannten Konsortialpartnerschaft: Sie müssen aus mindestens drei förderfähigen Programmstaaten stammen – dazu zählen auch einige wenige Länder, die nicht der EU angehören. Innerhalb dieser Grundvoraussetzung können sie aus demselben Sektor – etwa Schule – stammen oder aus mehreren Sektoren, zum Beispiel Schule, Hochschule und Jugendbeteiligung. Einer der Beteiligten beantragt dann federführend ein Projekt bei der zuständigen Nationalen Agentur, die den Förderantrag prüft.

Ein solcher Antrag kann zu einem von zwei möglichen Projekttypen erfolgen: einerseits zum Thema „Partnerschaft zum Austausch guter Praxis“ – dabei geht es um das Voneinander-Lernen im Rahmen von Vernetzungen – und andererseits zu einer „Partnerschaft zur Unterstützung von Innovationen“. Hier geht es um die Entwicklung innovativer Materialien und Konzepte für den Unterricht, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und später von Dritten genutzt werden können. Auf diese Weise sollen neue pädagogische und didaktische Ideen entstehen, deren Nutzen für das Bildungssystem anschließend evaluiert werden kann. Für diese Leistungen können Fördermittel eingeworben werden.

Veröffentlicht am: 06.05.2019