Online-Begegnungen während der Corona-Pandemie (deutsch-polnisch)

Förderungen des DPJW
Online-Projekte mit dem DPJW

In Folge der Corona-Pandemie hat das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) hat Änderungen bei der Projektförderung für Online-Begegnungen vorgenommen.

Wir begegnen uns heute auf viele verschiedene Arten, insbesondere im Internet. Auch deutsch-polnische Projekte werden häufig ins Netz verlegt, wobei jede Gruppe selbst entscheidet, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort sie sich trifft – zu Hause, in der Schule, in einer Bildungsstätte oder sogar auf dem Fußballfeld. Um dieser Vielfalt Rechnung zu tragen, hat das DPJW folgende Änderungen bei der Projektförderung vorgenommen:

Welche Kriterien sollten Online-Begegnungen erfüllen?

  • Der Austausch sollte mindestens vier gemeinsame Programmtage dauern, die jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen.
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm der deutschen und polnischen Gruppe.
  • Darin enthalten sind die deutsch-polnischen Treffen von durchschnittlich täglich 90 online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.

Welche Art von Förderung kann beantragt werden?

Programmkosten

Beide Gruppen – sowohl die aus Deutschland als auch die aus Polen – werden im Antrag als Gastgeber behandelt und können je nach Art der Unterbringung einen Zuschuss zu den Programmkosten (s. Infomaterialien zur Projektförderung unter „Dokumente zum Downloaden”) erhalten.

Sprachmittlung

Jede Gruppe kann einen Zuschuss für wenigstens eine Sprachmittlerin/ einen Sprachmittler erhalten.

Organisatorische und technische Pauschale

Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch die Umsetzung der Online-Begegnung entsteht, kann jede Partnergruppe eine organisatorische und technische Pauschale von 60 EUR (deutsche Gruppe) oder 180 PLN (polnische Gruppe) pro Tag erhalten. In der Abrechnung ist die Auszahlung dieser Förderung an eine oder mehrere organisierende Personen oder z.B. für Lizenzen für Online-Tools nachzuweisen.

Online-Trainer/-in

Wird die inhaltliche und technische Verantwortung für das Programm von einer DPJW-Trainerin/ einem DPJW-Trainer,  einer anderen Person mit vergleichbaren interkulturellen und methodischen Qualifikationen oder von einer Bildungsstätte übernommen, kann das DPJW – anstelle der organisatorischen und technischen Pauschale – einen Zuschuss für eine/n Online-Trainer/-in Höhe von 320 EUR (deutsche Seite) oder 960 PLN (polnische Seite) pro Programmtag gewähren. Diese Möglichkeit besteht für beide Gruppen.

 

Die aufgeführten Regelungen gelten entsprechend für Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen sowie  für Fachprogramme und trilaterale Begegnungen.

Veröffentlicht am: 13.01.2021