Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Freistaat Sachsen

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) heißt es:

§ 35b - Zusammenarbeit
Die Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mitaußerschulischen Einrichtungen, insbesondere Betrieben, Vereinen, Kirchen, Kunst- und Musikschulen und Einrichtungen der Weiterbildung, sowie mit Partnerschulen im In- und Ausland zusammen. (F. d. Bek. vom 16.07.2004 SächsGVBl. Jg. 2004, [SächsGVBl. S. 298], zul. geä. durch Art. 1 d. Gesetzes vom 26.04.2017 [SächsGVBl. S. 242])

Oberste Landesschulbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Abteilung 2, Referat 25: Thomas Linz
Telefon: 0351-564-0

Allgemeine Informationen zum Schüleraustausch

Förderung

Internationale Bildungskooperation

Grundlage für eine Förderung bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation an sächsischen Schulen.

Auszug aus der Richtlinie

 

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

  1. Das Staatsministerium für Kultus fördert die internationale Bildungskooperation. Die Durchführung von Maßnahmen gemäß Ziffer II kann insbesondere zur Herausbildung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Interkulturalität, Mehrsprachigkeit und Berufsfähigkeit der Schüler an sächsischen Schulen finanziell gefördert werden.
    (…)

II. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  1. Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation in Form des Klassen- und Schülergruppenaustausches sowie des Einzelaustausches,
  2. Mobilitätsmaßnahmen von Schülern berufsbildender Schulen,
  3. bilaterale oder multilaterale Projekte und Maßnahmen im In- und Ausland, die nicht unter Ziffer II Nr. 1 oder 2 fallen.
  4. Im grenznahen Raum zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen können auch Kurz- oder Tagesbegegnungen gefördert werden.
    (…)

III. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist

  1. bei Maßnahmen des Klassen- oder Schülergruppenaustausches der jeweilige Schulträger oder der rechtsfähige Schulförderverein,
  2. bei Maßnahmen des Einzelaustausches sowie bei Mobilitätsmaßnahmen von Schülern berufsbildender Schulen der jeweils am Austausch teilnehmende Schüler bei Volljährigkeit, ansonsten der Erziehungsberechtigte,
  3. bei Projekten im Sinne von Ziffer II Nr. 3 und 4 der Schulträger, Träger anderer Bildungseinrichtungen und juristische Personen des Privatrechts.

Zuständig für die Landesförderung des Schulaustauschs sind die Referenten für interkulturelle Bildung und Erziehung in den Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), die dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Regionalstellen Chemnitz, Dresden, Bautzen, Zwickau, Leipzig
Zentrale: Postfach 1334, 09072 Chemnitz
Referat 32 - Querschnittsaufgaben gibt es in allen fünf Regionalstellen
Telefon: 0371-5366-4455

Weitere Informationen und Kontakte

Das Staatsministerium für Kultus in Sachsen informiert über das Portal www.schule.sachsen.de im Bereich Internationales/Sprachen über relevante Themen:


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) ist der individuelle Schüler*innenaustausch nicht angeführt.

Oberste Landesschulbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Abteilung 2, Referat 25: Thomas Linz
Telefon: 0351-564-0

Förderung

Stipendienprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Oberschülerinnen und Oberschüler:
Vierwöchiger Schulbesuch im Ausland

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vergibt in diesem Jahr 35 Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Dabei sind Schulbesuche in Frankreich, Malta, Tschechien, den USA, Kanada und im Vereinigten Königreich möglich. In Zusammenarbeit mit Experiment e. V. wird dieses Stipendienprogramm in der Zeit vom 22. September bis 20. Oktober 2018 (Vereinigtes Königreich: 22. September bis 19. Oktober 2018!) durchgeführt.

Weitere Informationen und Kontakte

Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Regionalstellen Chemnitz, Dresden, Bautzen, Zwickau, Leipzig
Zentrale: Postfach 1334, 09072 Chemnitz

Ansprechpartner im LaSuB

 

Liste der Referent*innen für interkulturelle Bildung und Erziehung im Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB):

Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Standort Bautzen
Otto-Nagel-Str. 1, 02625 Bautzen
Hans-Jürgen Schmidt, Telefon: 03591-621 331

Standort Chemnitz
Annaberger Str. 119, 09120 Chemnitz
Heike Paul, Telefon: 0371-5366 434

Standort Dresden
Großenhainer Str. 92, 01127 Dresden
Anja Oehmigen, Telefon: 0351-8439 450

Standort Leipzig
Nonnenstr. 17 A, 04229 Leipzig
Kerstin Stollberg, Telefon: 0341-4945 651

Standort Zwickau
Makarenkostr. 2, 08066 Zwickau
Reinhard Scholz, Telefon: 0375-4444 143



Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Landesjugendhilfegesetz (LJHG) enthält lediglich einen Hinweis darauf, dass für den Vollzug von Richtlinien des Bundes zur Förderung im Bereich der internationalen Jugendarbeit nach § 83 SGB VIII der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig ist.

Oberste Landesjugendbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Landesjugendamt

Carolastraße 7a, 09111 Chemnitz
Referent für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Jugendhilfeplanung:
Bernd Heidenreich, Telefon: 0371-2408-1140

Fachberater Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/ Jungenarbeit/Familienbildung/ Jugendförderung
Sascha Roesch, Telefon: 0371-2408-1143

Förderung

Internationale Jugendarbeit

Die Richtlinie des SMS zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs vom 6. April 2010 besagt:

2.4 Internationale Jugendarbeit

Bezuschusst werden Projekte, die die Begegnung und den Austausch sächsischer und ausländischer junger Menschen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr zum Ziel haben. (…)

Zuwendungsfähig sind Projekte mit einer Dauer von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen. An- und Abreistag gelten zusammen als ein Projekttag. Bei Projekten mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen kann die Projektdauer unterschritten werden (Kurzzeitprojekte).

Ist eine Förderung des Projektes auch über einschlägige Bundes- und EU-Programme möglich, ist diese zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die beantragten Mittel sind im Finanzierungsplan darzustellen. Eine Bezuschussung durch den Freistaat Sachsen kann ergänzend bis zum Höchstsatz der günstigsten Förderrichtlinie erfolgen.
(…)

4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
4.1.1 Zuwendungen werden für überörtliche Projekte gewährt.

Anträge werden an den Kommunalen Sozialverband Sachsen gestellt.

Antrags- und Bewilligungsstelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Fachbereich III - Verhandlungsmanagement, Sozialplanung, Förderung
Förderung SGB VIII/Landesjugendhilfe
Klaus-Dieter Lemke, Telefon: 0371-577-340

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen zur Förderung Internationaler Jugendarbeit

Uferlos - Kampagne zur Aktivierung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) im Freistaat Sachsen

Uferlos bietet bedarfsorientierte Fortbildungsformate, Seminare, Fachkräfteaustausche und Fachtagungen für ehren- oder hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendhilfe, die Beratung von Organisationen und Einrichtungen sowie Vernetzung mit Agierenden der IJA sowie die Gestaltung modellhafter Projekte der IJA an.

„Uferlos - Kampagne zur Aktivierung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) im Freistaat Sachsen ist ein landesweit wirksames Fach- und Serviceangebot zur Stärkung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) in Sachsen. (…) Uferlos dockt an den Erfahrungen von sächsischen Fachkräften an und möchte diese in und für Maßnahmen der IJA durch Fortbildung und Beratung unterstützen und qualifizieren.“

„Uferlos - Kampagne zur Aktivierung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) im Freistaat Sachsen ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V., gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.“

AGJF Sachsen e.V.
(Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V.)
Projekt „uferlos"
Neefestraße 82, 09119 Chemnitz
Telefon: 0371-53364-17
Fax: 0371-53364-26
E-Mail: [email protected]
Anna Pöhl
Claudio Orlacchio/p>


Förderung der Kooperation Schule – Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)

Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) heißt es:

§ 35b - Zusammenarbeit
Die Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mitaußerschulischen Einrichtungen, insbesondere Betrieben, Vereinen, Kirchen, Kunst- und Musikschulen und Einrichtungen der Weiterbildung, sowie mit Partnerschulen im In- und Ausland zusammen. (F. d. Bek. vom 16.07.2004 SächsGVBl. Jg. 2004, [SächsGVBl. S. 298], zul. geä. durch Art. 1 d. Gesetzes vom 26.04.2017 [SächsGVBl. S. 242])

Oberste Landesschulbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Abteilung 2, Referat 25
Telefon: 0351-564-0

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule und Jugend)

2011 haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport, der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie der Sächsische Landkreistag ein gemeinsames Positionspapier Zur Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen verabschiedet, in dem sie die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule empfehlen.

1. Kinder- und Jugendhilfe und Schule tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Herausbildung und Weiterentwicklung eines Gesamtsystems von Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen. (…)

2. (…) Die unterschiedlichen Strukturen der beiden Systeme Schule und Jugendhilfe werden an den Schnittstellen „verzahnt“. Die Zusammenarbeit und Vernetzung von Aktivitäten befreien beide Bereiche nicht von ihrer Eigenverantwortung und originären Aufgabenstellung. (…)

5. In der Zusammenarbeit und bei den Maßnahmen der jeweiligen Bereiche wird der Schwerpunkt auf präventive Arbeit gelegt, um mögliche Gefährdungen oder Einschränkungen für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und entgegenzusteuern.“

„Die Weiterentwicklung von Jugendhilfestrukturen und -angeboten hat im Freistaat Sachsen einen hohen Stellenwert. Die Initiierung und Begleitung von Forschungsvorhaben, Pilotprojekten und Initiativen auf örtlicher Ebene dienen der Umsetzung strategischer Zielsetzungen der zuständigen obersten Landesjugendbehörden - dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK) -, die in entsprechenden Handlungskonzepten beziehungsweise in Landesprogrammen ihren Niederschlag finden. Diese Veränderungsprozesse einschließlich der Kontexte, die sich aus der Kooperation mit anderen Institutionen ergeben, werden durch den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) fachlich begleitet. Ein Feld der Weiterentwicklung ist die Kooperation Jugendhilfe – Schule. Das Landesjugendamt führt seit 2008 kontinuierlich Fachgespräche zu diesem Thema durch.“(*)

Oberste Landesjugendbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Referat 42 - Kinder und Jugendliche
Telefon: 0351-564-0

Oberste Landesschulbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden

Förderung

Kooperations- und Vernetzungsvorhaben

Die Weiterentwicklung von Jugendhilfestrukturen und -angeboten wird vom Land Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen gefördert.

2. Gegenstand der Förderung
Zuwendungen werden gewährt für

2.1 Vorhaben von landesweiter Bedeutung, insbesondere:

  • Modellprojekte,
  • praxisbezogene Forschungsvorhaben,
  • einschließlich entsprechender Fachveranstaltungen
    (…)

2.2 Vorhaben mit regionalem Bezug, insbesondere:

  • fachübergreifende, sozialraumorientierte Kooperations- und Vernetzungsvorhaben,
  • Projekte zur Unterstützung notwendiger Anpassungen insbesondere im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen,
  • Expertisen und Evaluationen zur Wirkung und Effizienz von Jugendhilfeleistungen,
  • Projekte zur Implementierung von erfolgreich erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe sowie an Schnittstellen zu anderen Fachbereichen.“

Antrags- und Bewilligungsbehörde
Oberste Landesjugendbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Abteilung 4 Jugend und Familie, Integration und Teilhabe – Landesjugendamt
Telefon: 0351-564-0, Fax: 0351-564-5850
E-Mail: [email protected]

Landesjugendamt
Ulrich Menke
Telefon: 0351-564-5740

Weitere Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner_innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.
Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

 

Veröffentlicht am: 01.10.2018