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Gestalte Deine Stadt! Jugendpartizipation auf kommunaler Ebene stärken

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Ein Förderprogramm der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke
Gestalte Deine Stadt! Jugendpartizipation auf kommunaler Ebene stärken

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert 2024 Städtepartnerschaften mit dem Programm "Gestalte Deine Stadt! Jugendpartizipation auf kommunaler Ebene stärken". Im Rahmen des Programmes sollen sich politisch und gesellschaftlich engagierte Jugendliche gegenseitig in ihren Heimatstädten besuchen und einen Einblicke in die Jugendbeteiligung vor Ort erhalten - Teilnahme an Sitzungen von Gremien und Jugendparlamenten, Treffen mit Vertreter:innen von Kommunen sowie Vereinen, Entwicklung von Workshops und eigenen Ideen. 

Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Durchführung: 1. Juni 2024 bis 31. August 2025
  • Umfang: Eine Hin- und Rückbegegnung vor Ort, begleitende digitale Begegnungen erwünscht
  • Alter der Teilnehmenden: 13-30 Jahre
  • Anzahl der Teilnehmenden: 20 Jugendliche und 4 Gruppenleiter*innen (pro Begegnung)
  • Dauer: pro Besuch mindestens 5 Programmtage (ohne Reisetage)

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

  • Reisekosten für Hin- und Rückbegegnung sowie vorbereitende Besuche der Gruppenleiter*innen
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten (36 EUR p.P. in der Türkei und 46 EUR p.P. in Deutschland)²
  • Organisationskostenzuschuss von 100 EUR pro Teilnehmenden (z.B. für Raummieten, Anleihe von Technik)
  • Nicht gefördert werden Personal-, Investitions- und Strukturkosten (z.B. die Anschaffung von Kameras, Computern und Stellwänden)

Das Budget wird gemeinsam von den Antragstellenden und der Jugendbrücke erarbeitet. Grundlage der Berechnung sind Pauschalen von Erasmus+. Eigen- und Drittmittel der Partnerorganisationen sind von Vorteil.

Wer kann sich bewerben?

Gemeinsam bewerben können sich deutsche und türkische Städte und Kommunen, die über einen Partnerschafts- oder Freundschaftsvertrag verbunden sind, sowie Organisationen, die daran interessiert sind, eine Städtefreundschaft aufzubauen. Der Antrag muss von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland eingereicht werden.

Die Ausschreibung richtet sich nicht an Schulen und universitäre Einrichtungen.

Die Bewerbungsfrist ist der 07.04.2024