Gelingensbedingungen

Untertitel
für die Kooperation von Internationaler Jugendarbeit und Schule
Schülerbegegnung

In den Jahren 2009-2012 wurde das Modellprojekt Interkulturelles Lernfeld Schule (IKUS) von IJAB durchgeführt (vgl. Interkulturelles Lernfeld Schule: Handlungsempfehlungen und Perspektiven einer erfolgreichen Kooperation von internationaler Jugendarbeit und Schule, Bonn 2012). Es zeigte anhand konkreter Beispiele und wirkungsvoller Ansätze in der Zusammenarbeit von Internationaler Jugendarbeit und Schule, wie es gelingen kann, neue Zielgruppen junger Menschen im schulischen Kontext zu erreichen und gleichzeitig innovative Ansätze der Schulentwicklung zu erproben.*

In einem Dossier haben wir die verschiedenen hier gesammelten Materialien aus der IKUS-Werkstatt zusammengestellt.

Folgende Gelingensbedingungen konnten identifiziert werden:

Interkulturelle Kompetenzvermittlung sollte als Querschnittsaufgabe ganzheitlicher Bildung verstanden werden

  • Das Thema grenzüberschreitende Lernmobilität und Interkulturelles Lernen sollte als Querschnittsaufgabe aller Bildungsbereiche verstanden und in bestehenden Maßnahmen, Strategien und Programme implementiert werden.
  • Darüber hinaus sollte auch das spezifische Wissen über Methodik, Struktur und Inhalte non-formaler Bildung in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern integriert und Möglichkeiten der Kooperation zwischen Lehrerfortbildungsinstituten mit Landesjugendämtern oder Trägern der Jugendarbeit zur Qualifikation genutzt werden.
  • Gleichfalls sollten Träger der Jugendarbeit auf Kooperationen mit Schulen vorbereitet und dafür geschult werden.

Erhalt der Eigenständigkeit Internationaler Jugendarbeit

In der Kooperation von non-formaler und schulischer Bildung ist es wichtig, dass die Eigenständigkeit von internationaler Jugendarbeit in ihren spezifischen Strukturen erhalten bleibt. Nur so können  Prinzipien wie Freiwilligkeit, Partizipation und Ressourcenorientiertheit gewahrt bleiben, die eine Basis darstellen, soziale und interkulturelle Kompetenz zu stärken.

  • Non-formales Lernen darf nicht im formalen Curriculum „verordnet“ werden.
  • Internationale Jugendarbeit muss als eigenständiger Bildungsbereich erhalten bleiben und darf sich nicht Formalisierungstendenzen anpassen.
  • Schulentwicklung darf nicht Aufgabe der Jugendarbeit sein, sondern muss aus dem formalen Bildungskontext umgesetzt werden. Kooperationen mit non-formaler Bildung auf Augenhöhe können dabei unterstützend wirken.

Einbettung in lokale Bildungslandschaften

Existierende lokale und landesweite Stellen sowie Regionale Bildungsbüros zur Förderung der Kooperation von Jugendarbeit und Schule müssen verstärkt auch die Internationale Jugendarbeit in den Blick nehmen und Kooperationen vermitteln und unterstützen.

Die internationale Arbeit und regionale Vernetzung mit Trägern der Jugendarbeit muss verstärkt in Schulprogrammen verankert werden.

Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen

  • Die politischen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, damit Kooperationen zwischen Internationaler Jugendarbeit und Schule im Sinne von klaren bildungspolitischen Zielsetzungen und eindeutigen Zuständigkeiten der Ressorts initiiert werden können.
  • Die Zuständigkeiten der Ministerien müssen geklärt und Förderhindernisse abgebaut werden.
  • Vielfach existieren bereits Kooperationen von Schule und Jugendarbeit im Bereich Sport oder kultureller Bildung. Diese können exemplarisch für die Schaffung neuer Fördermöglichkeiten auch im Bereich Internationaler Jugendarbeit und Schule gelten.
  • Die Kooperation von Internationaler Jugendarbeit und Schule im Rahmen der Förderung grenzüberschreitender Lernmobilität muss als gemeinsames Thema von Kultusministerkonferenz (KMK) und Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) diskutiert werden.
  • Förderrichtlinien einzelner Bundesländer erschweren die Kooperation von Schulen und Institutionen der non-formalen Bildung. Hier müssen verstärkt einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Verbesserter Zugang zu finanziellen Ressourcen

  • Zur Förderung von Kooperationen zwischen Internationaler Jugendarbeit und Schule müssen Fördermittel bereitgestellt werden, die sowohl der prozesshaften Begleitung zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Kooperationen dienen, als auch konkrete Projekte ohne bürokratische Hürden ermöglichen.
  • Die Leistungen der außerschulischen Bildung sind angemessen zu finanzieren und müssen in den Richtlinien der Kinder- und Jugendpläne Berücksichtigung finden.
  • Eine strukturelle Anerkennung von Lehrkräften für Kooperationen mit Internationaler Jugendarbeit muss in Form entsprechender Finanzierung und Stundenentlastung erfolgen.
  • Um nachhaltige Partnerschaften von Schulen und Internationaler Jugendarbeit zu implementieren, müssen über Projektförderung hinaus dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Veröffentlicht am: 25.03.2019