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Informationen und Rahmenbedingungen zum internationalen Austausch in den Bundesländern

Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in den deutschen Bundesländer - Informationen und Rahmenbedingungen

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Förderbedingungen, Ansprechpersonen und weiteren Rahmenbedingungen rund um den internationalen Jugend- und Schüleraustausch in den deutschen Bundesländern.

Die Angaben beruhen einerseits auf einer Synopse, die 2018 im Auftrag von „Austausch macht Schule und IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland e.V. durch Dr. Helle Becker, Chantal Filipiak und Marita Klink abgefragt und zusammengestellt wurde. Ab Sommer 2023 werden diese Angaben schrittweise aktualisiert. Auf den einzelnen Unterseiten zu den Bundesländern finden Sie Hinweise zu rechtlichen Grundlagen, öffentlich zu recherchierende Angaben zu einzelnen Förderprogrammen sowie Ansprechpersonen und Informationsstellen.

Baden-Württemberg (2023)

Bayern (2023)

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Brandenburg

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Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 


Anliegen dieser Synopse

Die Synopse dokumentiert Fördermöglichkeiten der Bundesländer aus Landesmitteln zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs, der Internationalen Jugendarbeit und von Kooperationen zwischen Schule und Internationaler Jugendarbeit.  

Es wurden von den potenziell nutzbaren Fördermöglichkeiten in jedem Bundesland folgende Möglichkeiten geprüft:

  1. Förderung des internationalen Schulaustauschs in Gruppen aus Landesmitteln
  2. Förderung des individuellen Schüleraustauschs aus Landesmitteln
  3. Förderung der internationalen Jugendarbeit aus Landesmitteln
  4. Förderung von Kooperationen zwischen (internationaler) Jugendarbeit und Schule aus Landesmitteln.
    Die Suche nach Fördermöglichkeiten von Kooperationsprojekten wurde auf Kooperationen im Bereich von (internationaler) Jugendarbeit beschränkt, die Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit also ausgenommen .

Hier aufgeführt sind ausschließlich Förderungen aus Landesmitteln. Nicht aufgenommen wurden Fördermöglichkeiten des Bundes und der bilateralen Jugendwerke, da diese für alle Bundesländer gleich sind. Aus demselben Grund sind auch Fördermittel der Europäischen Union oder des Europarats nicht Gegenstand dieser Recherche.

Nicht recherchiert werden konnten kommunale Finanzhilfen (oder die Weitergabe von Landesmitteln auf kommunaler Ebene) für die Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit, weil deren Verwendung auf der kommunalen Ebene unterschiedlich geregelt und häufig an die Kofinanzierung durch kommunale Mittel gebunden ist. Damit wurde auch die Förderung des Ganztags aus Landesmitteln ausgenommen. Es wäre jeweils individuell zu prüfen, ob und wie diese Mittel auch für internationale Maßnahmen eingesetzt werden können. Diese Prüfung überstieg die Ressourcen dieser Recherche.

Vorgehen

In allen Bundesländern wurden Fördermöglichkeiten für alle vier Bereiche mittels Internet und offizieller Dokumentenlage recherchiert. Genutzt wurden die offiziellen bzw. öffentlich zugänglichen Informationen der staatlichen Behörden sowie nachgeordneter Stellen, beispielweise staatlich beauftragter Organisationen.

Es wurden folgende Informationen recherchiert:

  • Politischen Erklärungen/Verlautbarungen (politische Absichts- und Zielerklärungen, Vereinbarungen o. Ä., die Anknüpfungspunkte für eine Argumentation für Kooperationsprojekte bieten könnten) zu allen vier Bereichen,
  • Gesetzliche Rahmen und Grundlagen für eine Förderung in allen vier Bereichen,
  • Zuständigkeit(en) in den Obersten Behörden aller vier Bereiche,
  • Grundlagen der Förderung in allen vier Bereichen (Richtlinien, Verwaltungsvorschriften etc.),
  • Zuständigkeit(en) für die Förderung aller vier Bereiche,
  • Beratungsstellen.
  • Darüber hinaus wurden dort, wo es angebracht schien, auch weitere Fördermöglichkeiten geprüft, beispielsweise Sonderprogramme.

Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und dargestellt. Die hier aufgeführten Informationen haben den Stand vom Mai 2018. Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.

Schwierigkeiten bereitete für die Recherche, dass die Informationslagen in den Bundesländern sehr unterschiedlich transparent, verlässlich, umfangreich und aktuell sind. Aus Ressource- und Effizienzgründen wurde die flächendeckende Abnahme der Informationen – im Jahr 2013 wurden mehr als 160 Personen kontaktiert – nicht wiederholt. Allerdings wurden punktuell Behörden kontaktiert, wo Informationen fehlten oder widersprüchlich waren. Dennoch konnten Informationen oder Informationslücken nicht in allen Fällen geklärt werden. Die Aktualität (und damit Gültigkeit) der Informationen liegt somit grundsätzlich in der Verantwortung der veröffentlichenden Behörden. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind, v.a. wegen ihrem hohen Verfallswert, als unsicher zu betrachten. Wir raten dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern bzw. bei Erstkontakt zu erfragen.

Aufbau des Berichts und Legende

Alle Länderinformationen wurden nach der gleichen Struktur aufbereitet, und zwar in die Kategorien „Förderung der Internationalen Jugendarbeit“, „Förderung des Internationalen Schulaustausches“ (Schüleraustausch in Gruppen) und „Förderung des Internationalen Schüler_innenaustausches“ (individueller Schüler_innenaustausch) – die Wortwahl ist in jedem Bundesland anders – sowie „Förderung der Kooperation Schule – Jugendarbeit“ aufgeteilt. Die Kategorien sind jeweils in die Unterrubriken „Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen“, „Förderung“ und „Weitere Informationen und Beratung“ unterteilt. Dort, wo es sinnvoll erschien, wurden die Kategorie „Besondere Programme“ eingeführt.

Alle Kategorien wurden gesondert behandelt, d.h. Informationen wurden, wo sie angezeigt waren, in allen einzelnen Unterrubriken aufgenommen, auch wenn sie sich dann insgesamt wiederholen, damit die Rubriken in sich vollständig lesbar sind.

Um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen, wurde, wo immer möglich, jeweils aus den Quellen (offizielle Internetseiten, Dokumente etc.) und nach dem neuesten gefundenen Stand zitiert. Alle Texte wurden mit Quellenangaben versehen. Wenn ein Text nicht wörtlich, sondern gekürzt oder paraphrasiert wiedergegeben wird, ist die Quellenangabe mit „vgl.“ versehen. Selbst formulierte oder paraphrasierte Texte sind kursiv gesetzt.

Übergreifende Beobachtungen und Schlussfolgerungen

Ähnlich wie im Jahr 2013 gewannen die Autorinnen der Synopse bei der Recherche einige generelle Erkenntnisse:

  • Es gibt in vielen Bundesländern eine Diskrepanz zwischen politischen Absichtserklärungen und tatsächlichen Fördermöglichkeiten für die Förderung internationaler Maßnahmen in Schule und Jugendarbeit ebenso wie für die Kooperation von (Internationaler) Jugendarbeit und Schule.
  • Die Fördersituation für die Internationale Jugendarbeit wie für den internationalen Schul- und Schülerinnenaustausch ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, insgesamt ist sie jedoch nicht zufriedenstellend. Vielfach gibt es keinerlei Landesmittel, sodass Träger und Schulen auf die Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes oder die Jugendwerke angewiesen sind. Oftmals werden Austauschmaßnahmen durch Landesmittel nur mit ausgewählten Ländern gefördert. Für den Einzelaustausch erhalten Schüler_innen bzw. deren Eltern in der Regel keine Zuschüsse bzw. in seltenen Fällen dann, wenn sie Bedürftigkeit nachweisen.
  • Deutlich wird, dass die Fördersituation (Länderauswahl, Maßnahmen-Schwerpunkte etc.) insgesamt politisch unterschiedlich motiviert und stark abhängig von vorhandenen Mitteln aus dem Bundeshaushalt (Kinder- und Jugendplan des Bundes, Jugendwerke und -Stiftungen) ist.
  • Nur wenige Bundesländer stellen eigene Fördermittel für Kooperationsprojekte zwischen Schule und Jugendarbeit zur Verfügung. Wenn sie vorhanden sind, sind sie nicht für die Kooperation von Internationaler Jugendarbeit/Internationalem Austausch und Schule ausgewiesen.
  • Potenzielle Zuwendungsnehmer sind bei der Recherche nach Fördermöglichkeiten mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert. Informationen sind nur verstreut erhältlich, d.h. bei den jeweils zuständigen und häufig sehr diversen Verwaltungsstellen. Fördermittel sind in den wenigsten Fällen ohne genaue Kenntnisse der jeweiligen Verwaltungsstrukturen zu finden. Die Recherche nach Informationen und die Einschätzung von Förderverfahren setzen vielfach umfassende Kenntnisse über Dienstwege (Schulverwaltung), Trägerschaften (Schulträger, Jugendverbände, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe) oder haushaltsrechtliche Bestimmungen (wer darf was beantragen, welche Bedingungen müssen eingehalten werden etc.) voraus. Hinzu kommt, dass Förderinformationen nicht immer transparent, vollständig, aktuell und verlässlich sind.

Empfehlungen für weitere Schritte

Im Sinne einer Stärkung und Verbreitung Internationaler Maßnahmen in Schule und Jugendarbeit empfehlen die Autorinnen folgende weiteren Schritte:

  • Die Gesamtsituation legt es nahe, dass vor allem weitere Lobbyarbeit für Internationale Maßnahmen und für die Kooperation zwischen Schulen und Trägern Internationaler Jugendarbeit gemacht werden sollte, damit sich das Bewusstsein für die Relevanz und Qualität internationaler Austauschmaßnahmen erhöht und letztendlich deren Fördersituation verbessert wird.
  • Wünschenswert wäre eine Diskussion über die Schwerpunktsetzungen (Länderauswahl, Maßnahmenschwerpunkte) aus bildungs- und jugendpolitischer Sicht. De facto setzen besondere Fördermöglichkeiten für bestimmte Länder keine Schwerpunkte im Rahmen einer Gesamtauswahl, sondern begrenzen die internationalen Kontakte insgesamt, wo ein Austausch mit anderen Ländern aufgrund fehlender Mittel ausgeschlossen ist.
  • Um ein Gesamtbild der politischen Schwerpunktsetzung (und damit der Defizite) zu erhalten, wäre eine länderspezifische Analyse wünschenswert, die aufzeigt, welche Fördermöglichkeiten jeweils fehlen. Dafür wäre aber u.U. auch eine erweiterte Recherche bezüglich der Praxis (nicht nur der Papierlage) des Einsatzes von Fördermitteln durch die Einbeziehung empirischer Daten notwendig.
  • Um die internationale Zusammenarbeit anzuregen, wäre es notwendig, die Informationsbeschaffung zu erleichtern, z.B. durch die Bündelung von Informationen zu Fördermöglichkeiten und durch entsprechende Beratungsstellen. Die Diversifizierung der Fördermöglichkeiten und damit der Zuständigkeiten, Ansprechpartner_innen und unterschiedlichen Förderbedingungen verlangt von Interessierten erhebliche Vorkenntnisse und Anstrengungen, die aller organisatorischen und pädagogischen Arbeit in Bezug auf internationalen Austausch vorgeschaltet sind und reduziert werden sollten, da sie die Umsetzung eines internationalen Austauschs erheblich erschweren.  
  • Im Sinne einer Verbesserung von Kooperationen wäre darauf einzuwirken, dass die Förderinformationen für die jeweilig anderen Partner zur Verfügung stehen und verständlich/nachvollziehbar sind. Dies würde die gemeinsame Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und das Verständnis für die finanziellen Möglichkeiten der Partner erhöhen.

Autorinnen

Diese Synopse wurde erstellt von Dr. Helle Becker - Büro Expertise & Kommunikation für Bildung unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018
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