Fördermöglichkeiten des Landes Berlin

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Berlin

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulgesetz für das Land Berlin sieht vor, dass über Grundsätze des Schüleraustauschs und der internationalen Zusammenarbeit einer Schule die Schulkonferenz entscheidet.

§ 76 [1] Entscheidungs- und Anhörungsrechte

(2) Die Schulkonferenz entscheidet ferner mit einfacher Mehrheit über (…)
8. Grundsätze des Schüleraustausches, der internationalen Zusammenarbeit, der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften.

Auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie heißt es:

Schülerfahrten sind mehrtägige schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden. Es sollten möglichst viele Schülerinnen und Schüler einer Klasse daran teilnehmen, da der Unterricht an einem anderen Ort nicht nur die Gelegenheit bietet, soziale Erfahrungen zu erweitern, sondern auch dazu beiträgt, die Gemeinschaft zu festigen.

Oberste Landesschulbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Telefon: 030-90227-5050
E-Mail: [email protected]
Informationen im Internet

Förderung

Schülerfahrten

In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 09. 12. 2013 heißt es:

Schülerfahrten sind im In- und Ausland möglich.

Im Merkblatt zur Umsetzung von mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen des BuT steht:

(10) Die Kosten der Fahrt sind von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder von diesen selbst zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) die Übernahme der Schülerfahrtkosten (Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Nebenkosten ohne Taschengeld) zu beantragen.“

Im Antrag auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt heißt es:

Neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und Sozialhilfe haben nach § 19 Abs. 3 Satz 3 SGB II und § 34a Abs. 1 Satz 2 SGB XII auch solche Personen einen Anspruch auf die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, aufgrund ihres geringen Einkommens und Vermögens zur Deckung dieses Bedarfs nicht in der Lage sind.
[…]
Nach §37 Abs. 1Satz 2 SGB II, §34a Abs. 1 Satz 1 SGB XII sowie § 9 Abs. 3 BKGG sind die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten als Leistung der Bildung und Teilhabe von den Leistungsberechtigten gesondert zu beantragen. Jede vom Leistungsträger zu übernehmende Klassenfahrt bedarf eines gesonderten Antrags.
[…]
Der Vordruck ‚Antrag auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen -Schul II 171-12-'‚ wird den Leistungsberechtigten von den Schulen und den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt.

In einem Merkblatt der Senatsverwaltung zum Schüleraustausch steht:

Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften
[
…] Die Begegnungen von Schülerinnen und Schülern mit ihren ausländischen Partnern können von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finanziell unterstützt werden. Da angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin die Mittel nicht für alle Begegnungen ausreichen, werden nur Schülerbegegnungen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Schulen in Mittel- und Osteuropa, Israel, der Türkei und Übersee sowie mit Schulen in den Partnerstädten Berlins gefördert. Zuschüsse können nur von der Schule beantragt werden. Anträge sind rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Wochen vor Antritt der Fahrt, an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport – II E – zu richten.

Oberste Landesschulbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Telefon: 030-90227-5050
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Informationen im Internet

Weitere Informationen und Kontakte

Schulämter in den Stadtbezirken

 

Bezirksamt Pankow von Berlin
Schul- und Sportamt
Fröbelstr. 17 (Haus 9), 10405 Berlin
Amtsleitung: Ilka Wagnitz, Telefon: 030-90295-5295

Bezirksamt Mitte von Berlin
Schul- und Sportamt Mitte
Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Amtsleitung: Christine Stolberg-Goetze
Telefon: 030-9018-22674

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Schul- und Sportamt
Alt-Friedrichsfelde 60, 103615 Berlin
Amtsleitung: Mario Bade, Telefon: 030-90296-3821

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Amt für Bildung, Schule, Kultur und Sport
Boddinstr. 34, 12053 Berlin
Amtsleitung: Peter Gebert
Telefon: 030-90239-2532

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport
Schul- und Sportamt
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Amtsleitung: Frau Wilhelm, Telefon: 030-90297-3295

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Schul- und Sportamt
Alarichstr. 12-17, 12105 Berlin
Amtsleitung: Herr Dathe, Telefon: 030-90277-3636

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Schul- und Sportamt
Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
Amtsleitung: Klaus Sonnenschein, Telefon: 030-90299-6751

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Personal, Finanzen, Schule und Sport, Fachbereich Schule
Carl-Schurz-Str. 8, 13597 Berlin
Fachbereichsleitung: Thomas Nack, Telefon: 030-90279–3219

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Schulamt
Buddestraße 21 (Tegel-Center), 13507 Berlin
Amtsleitung: Simone Foryta, Telefon: 030-90294-4765

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Schul- und Sportamt, Fachbereich Schule
Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Schul- und Sportamt
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
Marcel Schünemann, Telefon: 030-90298-4627

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Schul- und Sportamt
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Amtsleitung: Herr Redel, Telefon: 030-9029-14620

 


Förderung des internationalen Schüler*innenaustauschs (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Merkblatt der Senatsverwaltung zum Schüleraustausch heißt es:

Schüleraustausch bietet die Möglichkeit, die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Er fördert die Bereitschaft, sich mit der fremden und eigenen Kultur auseinander zu setzen und ermöglicht, da die Schülerinnen und Schüler in der Regel bei Gastfamilien wohnen, einen besonderen Einblick in fremde Lebensgewohnheiten und -umstände. Durch persönliche Begegnungen werden Vorurteile abgebaut und Neues und Fremdes eher toleriert. Schülerbegegnungen stellen auf breiter Basis eine Bereicherung für Schülerinnen und Schüler dar.

Förderung

Zuschüsse für den individuellen Schüler*innenaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.

Im Merkblatt der Senatsverwaltung zum Schüleraustausch heißt es:

Der „individuelle“ Schüleraustausch, der sich zumeist über sechs bzw. zwölf Monate erstreckt, ist eigenständig zu organisieren.

Oberste Landesschulbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
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Weitere Informationen und Kontakte

Informationen zu Schülerfahrten und -austausch, Partnerschulen im Internet


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Maßnahmen Internationaler Jugendarbeit können durch das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) des Landes Berlin gefördert werden.

§ 8 Einrichtungen und Veranstaltungen der bezirklichen Jugendarbeit
Die Jugendämter betreiben, bieten an oder fördern insbesondere Jugendfreizeitstätten in ihren verschiedenen Ausprägungen, internationale und nationale Begegnungen, Ferienlager und andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Veranstaltungen der politischen Jugendbildung, der kulturellen und stadtteilorientierten Jugendarbeit sowie Veranstaltungen zur musischen, spielerischen und sportlichen Betätigung und Förderung der Jugend einschließlich der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 14 Absatz 1. (…)

§ 47 - Förderung der freien Jugendhilfe
(2) Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung ist zuständig für die Förderung von überbezirklichen Verbänden sowie von Einrichtungen, Diensten, Modellvorhaben und Projekten der freien Jugendhilfe, soweit sie den bezirklichen Bedarf übersteigen oder gesamtstädtische Bedeutung haben. Im Übrigen ist das Jugendamt zuständig für die Förderung der freien Jugendhilfe. Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung kann Leistungen und Projekte gemeinsam mit den Jugendämtern fördern.

Auf den Webseiten des Jugendnetzes Berlin  werden die Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern, Weimar 2001 zitiert:

Internationale Jugendarbeit hat nicht nur den Sinn, individuelle Lernerfahrungen und individuell verwertbare internationale Kompetenzen zu vermitteln. Sie hat auch eine weiterreichende jugendpolitische Dimension, indem sie fachlichen Austausch und transnationale Zusammenarbeit ermöglicht und damit zur Fortentwicklung der Jugendarbeit und Jugendhilfe in den beteiligten Ländern beiträgt. Und nicht zuletzt ist Internationale Jugendarbeit stets eingebunden in den Zusammenhang auswärtiger Beziehungen und der damit verfolgten gesamtpolitischen Zielsetzungen.

Auf Grund der besonderen Lage der Bundesrepublik Deutschland war es von Anfang an das gemeinsame Bestreben von Bund, Ländern und Kommunen wie auch vieler freier Träger, nach den tiefen Erschütterungen, die der Krieg verursacht hatte, möglichst vielfältige Jugendbeziehungen zuerst mit den europäischen Nachbarn, dann aber auch mit vielen anderen Staaten aufzubauen. Der Versöhnung und Verständigung den Weg zu bereiten, Vertrauen zu schaffen und freundschaftliche Beziehungen anzubahnen, war das vorrangige Ziel.

Unterdessen ist dieser Aspekt angesichts der veränderten politischen Rahmenbedingungen in den Hintergrund getreten. Die fortschreitende europäische Integration, die rasch sich entwickelnde Kooperation mit den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und die zunehmende weltweite Verflechtung erfordern eine Neubestimmung der Schwerpunkte Internationaler Jugendarbeit sowohl in Hinsicht auf Ziele und Inhalte wie auch im Blick auf die verschiedenen Partnerregionen.

Hervorzuheben im Feld der Internationalen Jugendarbeit ist die Internationalen Jugendbegegnung. Diese ist inhaltlichen Zielen verpflichtet und unterscheidet sich damit von einer touristisch ausgerichteten Aktivität.

Oberste Landesjugendbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Telefon: 030-90227-5050
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Förderung

Internationale Jugendarbeit

Grundlage der Förderung ist das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) des Landes Berlin. Die Anträge werden bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie oder den Bezirksämtern (Jugendämtern) eingereicht.

Landesjugendbehörden / Antrags- und Bewilligungsstellen

Oberste Landesjugendbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Telefon: 030-90227-5050
E-Mail: [email protected]

Antrags- und Bewilligungsstellen in den Stadtbezirken

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Jugendamt
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Jugendamtsleitung: Herr Dr. Thuns, Telefon: 030-9029-15021, Fax: 030-9029-15025

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
Postfach 350701, 10216 Berlin
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
Fachleiterin Kinder- und Jugendförderung und Jugendgerichtshilfe:
JugFör L / JGH L: Elke Schindofski, Telefon: 030-90298-4318, Fax: 030-90298-4188

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Jugend und Gesundheit
Jugendamt
10360 Berlin
Leitung: Herr Zeddies, Telefon: 030-90296-5145, Fax: 030-90296-5149

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Jugendamt
Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
Telefon: 030-90293-4101, -4105
E-Mail: [email protected]

Jugendamt Mitte von Berlin
Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management
Jugendamt
Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
E-Mail.: [email protected]

Jugendamt Neukölln
Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin
Postanschrift: Bezirksamt Neukölln, Jugendamt, 12040 Berlin
Telefon: 030-90239-0
E-Mail: [email protected]
 
Jugendamt Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin – Weißensee
Jugendamtsdirektorin: Anja Krause

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Schule und Sport
Eichborndamm 215-239, 13437 Berlin
Jugendhilfeausschuss-Vorsitzender: Alexander Ewers
Telefon: 030-90294-2033, -2034, -2035, Fax: 030-90294-2217
E-Mail: [email protected]

Bezirksamt Spandau
Jugendamt
Klosterstraße 36, 13578 Berlin
Assistentin der Leitung: Frau Wilke-Lummepuro, Telefon: 030-90279-2331

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Rathaus Zehlendorf
Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
Verwaltungsleiterin: Doris Lehmann, Telefon: 030-90299-1610

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt
10820 Berlin
 
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Soziales und Jugend und
Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin Treptow-Köpenick
Leiterin: Iris Hölling, Telefon: 030-90297-3306

Weitere Informationen und Kontakte

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Informations- und Beratungsstellen ermittelt werden.


Förderung der Kooperation von Schule und Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im Schulgesetz für das Land Berlin heißt es:

§ 5 [1] Öffnung der Schulen, Kooperationen

(1) Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem Umfeld. Zu diesem Zweck arbeiten sie im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, mit Anbietern von ergänzender Lernförderung nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Personen zusammen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler auswirkt.

(2) Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde insbesondere Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen den Jugendkunstschulen, den Jugendverkehrsschulen, den Gartenarbeitsschulen sowie Sport- und anderen Vereinen schließen. 2Sie nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und anderen Einrichtungen, die berufs- oder arbeitsrelevante Angebote machen.

(3) Die Schulen können ihren Kooperationspartnern bei einem pädagogischen Bedarf Räume und technische Ausstattung entgeltfrei zur Nutzung überlassen.

(4) Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags nach § 4 sollen die Schulen mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Einvernehmen mit dem Jugendamt den Einsatz von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften vereinbaren; § 19 Absatz 6 bleibt unberührt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt die Kooperation mit außerschulischen Partnern in Berlin. Die Kooperation kann sich auf die Vertiefung bestimmter fachlicher Inhalte beziehen oder auch fachübergreifende Themen betreffen, die sich auf das Schulklima oder die Steigerung der Zufriedenheit der an Schule beteiligten Personengruppen auswirken.

Oberste Landesbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Telefon: 030-90227-5050
E-Mail: [email protected]

Förderung

Eine finanzielle Förderung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist nur vorgesehen durch das (ESF-finanzierte-)Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“.

Stiftung SPI
Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen"
Belforter Straße 20, 10405 Berlin
Frau Dr. Hoppe, Telefon: 030-2888-4960

Weitere Programme

Bezirkliche Rahmenkonzepte

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Programmagentur der Stiftung SPI beauftragt, in den zwölf Berliner Bezirken Fachkräfte zur Unterstützung der Koordinierungsaufgaben bei der Fortschreibung und Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzeptes im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe einzusetzen. Der Sozialraum ist Bezugspunkt für die Maßnahmenplanung zur Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzepts zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Zur sozialräumlichen Arbeit gehört auch der Aufbau und die Verstetigung der Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die Kooperation mit dem Jugendamt, freien Trägern der Jugendhilfe, Initiativen, Stadtteilarbeitskreisen wie z. B. dem Quartiersmanagement, Projekten der sozialen Stadt, Vereinen und Betrieben. Partizipation, Interkulturalität sowie Gender Mainstreaming sind bestimmende Werte für die Projektentwicklung.

Beauftragte Stelle
Stiftung SPI
Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen"
Belforter Straße 20, 10405 Berlin
Frau Dr. Hoppe, Telefon: 030-2888-4960

Übersicht über die Kontaktdaten der SPI-Mitarbeiter_innen in den Bezirken und die Koordinierungsstelle für die beruflichen und zentralverwalteten Schulen
 

Weitere Informationen und Kontakte

Mit der im Februar 2011 zwischen Landesjugendring Berlin e.V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Jugendverbänden und Schule und dem dazugehörigen Musterkooperationsvertrag sind Arbeitsmittel geschaffen worden, die die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendverbänden außerhalb der Sicherstellung des Ganztagsbetriebs auf eine transparente und für alle Beteiligten sichere Basis stellen.

Rahmenvereinbarungen

Musterkooperationsvertrag

Programmdokumente zum Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ (2018)

Partner für Schulen - Liste der Projekte und Initiativen, die Angebote für Schulen machen

„Knigge" für Schulen. Tipps für den Umgang mit außerschulischen Partnern
(zusammengestellt von Sybille Volkholz)

Musterkonzeption bezirkliches Rahmenkonzept
(entwickelt von der Senatsverwaltung als Orientierung für die Berliner Bezirke)

Bezirkliches Rahmenkonzept Kooperation Schule – Jugendhilfe (2011) des Bezirks Lichtenberg

Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Tempelhof-Schöneberg
(bezirkliches Rahmenkonzept Schule-Jugendhilfe von Tempelhof-Schöneberg)

Bildungsserver Berlin-Brandenburg: Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Berlin


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018